Was ist richtig, oder stimmt keiner der beiden Werte?

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei Motorradreifen beträgt 1,6 mm. Vorne und Hinten!
Gruss Jürgen

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§36 Bereifung und Laufflächen
..... Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm..... Ich hoffe, dass das reicht
Wieder mal toll, dass Autos und Motorräder zusammen geschmissen werden. Ist doch eh sogut wie keine Aquaplaning Gefahr beim Motorradreifen, Profiltiefe hin oder her!!