gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ist die Miete im HartzIV schon drin oder kommt die dazu?

gefragt von Mef88 am 04.11.2009 um 12:18 Uhr

Wohne in Hessen mit meiner Freundin in einer 42qm Wohnung. Miete: 200 NK: 85 Sie ist in der Ausbildung und ich beziehe ALGII (310€). Meine Frage: Ist die Miete schon inbegriffen oder müsste sie extra gezahlt werden?

Schonmal Danke für die Antworten!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Miete (3145)
Hartz4 (932)
Hartz (90)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


WOLF1961
beantwortet von WOLF1961 am 4. November 2009 12:19
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo,

ist schon mit drin. Kann aber vom Amt direkt an den Vermieter überwiesen werden. Das wird dann von den auszuzahlenden Betrag wieder abgezogen.

Gruß aus Hagen

Kommentar von 9b36aa7a0c663a3fd03adb9b92203331smallWOLF1961 am 4. November 2009 12:25

http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html gibt eine genaue Auflistung wie es sich aufgliedert.

Regelleistung + Wohnung und Heizung. Strom muss extra bezahlt werden.

Kommentar von 9b36aa7a0c663a3fd03adb9b92203331smallWOLF1961 am 4. November 2009 12:26

Danke für DH.


anonym
beantwortet von Quickfinger am 4. November 2009 12:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Miete wird separat von der Arge gezahlt.


djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 4. November 2009 12:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Miete wird extra bezahlt


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 4. November 2009 12:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

naja du wirst ja wohl wissen ob du miete zahlst oder nicht. aber normalerweise wird das vom amt direkt beglichen.


LadySarah11
beantwortet von LadySarah11 am 4. November 2009 12:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das was du meinst, ist der Regelsatz.. Die Zahlung deiner Miete nennt sich Kosten der Unterkunft und ist eine seperate Förderung!


Kommentar von 475c790f541940fb1f794590a3c7850csmallSchokokeks1987 am 4. November 2009 12:26

Genau :-) Wird aber alles zusammen beim JobCenter beantragt!


Plinfa74
beantwortet von Plinfa74 am 4. November 2009 12:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich würde auf alle Fälle eine Neuberechnung, der ansprüche anfordern.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 4. November 2009 12:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Zahlung der Miete an den Vermieter ist zunächst einmal die Angelegenheit des Mieters. Bei zu geringen Gesamteinkünften kann ein Mietzuschuß oder sogar die Übernahme der Gesamtmiete beantragt werden.


anonym
beantwortet von blackdesire am 4. November 2009 12:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

miete geht extra du bekommst den sogenannten lebsunterhalt und dann noch miete und geld für die heizkoosten


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 4. November 2009 12:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Miete ist nicht Bestandtei des Hartz IV.


anonym
beantwortet von ivonne82 am 4. November 2009 17:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

guck mal ob das in deinem bescheid berücksichtigt wurde. es kann sein das du wegen der ausbildung deiner freundin geld von ihr angerechnet bekommen hast und deswegen so wenig bekommst. wenn das nicht der fall ist geh direkt zur arge und frag da mal nach.


anonym
beantwortet von otter58 am 5. November 2009 18:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

deine Freundin muss aber schon eine sehr ordentliche Ausbildungsvergütung haben, wenn der Betrag stimmen soll. In deinem Bescheid von dem Jobcenter (ARGE oder optierende Kommune?)müsste genau aufgeführt sein, wieviel Kosten der Unterkunft sie dir zahlen. Wenn da nichts von steht, haben sie es auch nicht berücksichtigt. Auch die Anrechnung des Einkommens muss im Bescheid erklärt sein (ist allerdings ziemlich kompliziert)


jesreel
beantwortet von jesreel am 5. November 2009 20:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alg II besteht aus dem sog. Regelsatz, in deinem Fall 312, bei Lebensgemeinschaften (Singles 358). Dazu kommt anteilig Miete. Aber! Es wird für beide ein BEDARF errechnet aus 2 x 312 plus 200 € Miete, dh. 824 €. Davon abgezogen wird nun das eigene Einkommen, also aus Kindergeld (?), Ausbildungsbeihilfe (BAB) bzw. Lehrlingslohn. Wenn dann noch was fehlt zur DEckung der Ausgaben bei euch beiden, dann ist das "Ergänzender Bedarf" aus Alg II. In deinem Fall also nur 310 €. Das liegt an der sehr niedrigen Miete, die macht euren Bedarf so gering. D.h. deine Freundin finanziert ordentlich deine Arbeitslosigkeit mit.

Kommentar von Mef88 am 5. November 2009 22:22

Im Gegenteil: wir teilen die gesamten Kosten 50/50!


anonym
beantwortet von regi54 am 7. November 2009 14:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, zwar etwas spät, aber dennoch meine Antwort. Miete, bzw. in der ARGE-Sprache, die Kosten der Unterkunft, sind im ALG II egelsatz nicht enthalten. Die Miete führt die ARGE extra auf, und wird zusammen mit der Miete auf Dein Konto gezahlt. Wichtig dabei ist immer die Angemessenheit der Wohnung. Diese richtet sich nach der Personenzahl und den Quadratmetern. Beispiel 1 Pers. hat Anspruch auf 45 qm, 2 Pers. 60 qm, u.s.w.. Die Angemessenheit ist dann wichtig, wenn es bei den Nebenkosten um nachzahlungen geht. ist die Wohnung angemessen, dann muss die ARGE auch die Nachzahlung in der kompletten Höhe übernehmen. Das regelt der § 22 SGB II. mfg Regi


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.