Wohne in Hessen mit meiner Freundin in einer 42qm Wohnung. Miete: 200 NK: 85 Sie ist in der Ausbildung und ich beziehe ALGII (310€). Meine Frage: Ist die Miete schon inbegriffen oder müsste sie extra gezahlt werden?
Schonmal Danke für die Antworten!

Hallo,
ist schon mit drin. Kann aber vom Amt direkt an den Vermieter überwiesen werden. Das wird dann von den auszuzahlenden Betrag wieder abgezogen.
Gruß aus Hagen

naja du wirst ja wohl wissen ob du miete zahlst oder nicht. aber normalerweise wird das vom amt direkt beglichen.

Das was du meinst, ist der Regelsatz.. Die Zahlung deiner Miete nennt sich Kosten der Unterkunft und ist eine seperate Förderung!
Schokokeks1987 am 4. November 2009 12:26 Genau :-) Wird aber alles zusammen beim JobCenter beantragt!

ich würde auf alle Fälle eine Neuberechnung, der ansprüche anfordern.

Die Zahlung der Miete an den Vermieter ist zunächst einmal die Angelegenheit des Mieters. Bei zu geringen Gesamteinkünften kann ein Mietzuschuß oder sogar die Übernahme der Gesamtmiete beantragt werden.
miete geht extra du bekommst den sogenannten lebsunterhalt und dann noch miete und geld für die heizkoosten

Die Miete ist nicht Bestandtei des Hartz IV.
guck mal ob das in deinem bescheid berücksichtigt wurde. es kann sein das du wegen der ausbildung deiner freundin geld von ihr angerechnet bekommen hast und deswegen so wenig bekommst. wenn das nicht der fall ist geh direkt zur arge und frag da mal nach.
deine Freundin muss aber schon eine sehr ordentliche Ausbildungsvergütung haben, wenn der Betrag stimmen soll. In deinem Bescheid von dem Jobcenter (ARGE oder optierende Kommune?)müsste genau aufgeführt sein, wieviel Kosten der Unterkunft sie dir zahlen. Wenn da nichts von steht, haben sie es auch nicht berücksichtigt. Auch die Anrechnung des Einkommens muss im Bescheid erklärt sein (ist allerdings ziemlich kompliziert)
Alg II besteht aus dem sog. Regelsatz, in deinem Fall 312, bei Lebensgemeinschaften (Singles 358). Dazu kommt anteilig Miete. Aber! Es wird für beide ein BEDARF errechnet aus 2 x 312 plus 200 € Miete, dh. 824 €. Davon abgezogen wird nun das eigene Einkommen, also aus Kindergeld (?), Ausbildungsbeihilfe (BAB) bzw. Lehrlingslohn. Wenn dann noch was fehlt zur DEckung der Ausgaben bei euch beiden, dann ist das "Ergänzender Bedarf" aus Alg II. In deinem Fall also nur 310 €. Das liegt an der sehr niedrigen Miete, die macht euren Bedarf so gering. D.h. deine Freundin finanziert ordentlich deine Arbeitslosigkeit mit.
Im Gegenteil: wir teilen die gesamten Kosten 50/50!
Hallo, zwar etwas spät, aber dennoch meine Antwort. Miete, bzw. in der ARGE-Sprache, die Kosten der Unterkunft, sind im ALG II egelsatz nicht enthalten. Die Miete führt die ARGE extra auf, und wird zusammen mit der Miete auf Dein Konto gezahlt. Wichtig dabei ist immer die Angemessenheit der Wohnung. Diese richtet sich nach der Personenzahl und den Quadratmetern. Beispiel 1 Pers. hat Anspruch auf 45 qm, 2 Pers. 60 qm, u.s.w.. Die Angemessenheit ist dann wichtig, wenn es bei den Nebenkosten um nachzahlungen geht. ist die Wohnung angemessen, dann muss die ARGE auch die Nachzahlung in der kompletten Höhe übernehmen. Das regelt der § 22 SGB II. mfg Regi
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html gibt eine genaue Auflistung wie es sich aufgliedert.
Regelleistung + Wohnung und Heizung. Strom muss extra bezahlt werden.
Danke für DH.