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Ist die Leistung aus einer Unfallversicherung für einen Rentner steuerfrei?

gefragt von schlaumi am 07.03.2007 um 12:03 Uhr

Oder muss sie mit der Altersrente zusammen versteuert werden?

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Steuer x 2.335 Alter x 1.890 Rente x 1.547 Gesetze x 571 Vorsorge x 261 Unfallversicherung x 185 Fianzen x 66 Rentensteuer x 2

komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 7. März 2007 12:21
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  1. Sind Leistungen aus der Unfallversicherung steuerfrei ?

Gezahlte einmalige Kapitalleistungen (Invaliditätssumme) aus der Unfallversicherung sind steuerfrei. Erhält man dagegen eine monatliche Unfallrente, muss diese mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Todesfallleistungen an Erben unterliegen der Erbschaftssteuer, Auszahlungen der Todesfallsumme an den Versicherungsnehmer sind steuerfrei.


Leistungen für Unfälle im privaten Bereich sind grundsätzlich steuerfrei, ausgenommen Rentenzahlungen. Diese sind als sogenannte Leibrenten gem. § 22 Einkommenssteuergesetz (EStG) mit dem altersabhängigen Ertragsanteil zu versteuern.

Todesfallleistungen an Hinterbliebene unterliegen der Erbschaftssteuer. Diese entsteht allerdings nur, soweit der gesamte Erbteil - einschl. der Leistungen aus der Unfallversicherung - die Freibeträge gem. §§ 16 und 17 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) übersteigt.

Prämienersparnis bei der Unfallversicherung durch Werbungskostenabzug

Die Prämien zu einer privaten Unfallversicherung mit 24-Stunden-Volldeckung sind - sofern der Versicherer keine anderslautende Vorgabe erteilt - zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten im Verhältnis 50:50 aufteilbar. Durch die teilweise Absetzbarkeit der Unfallversicherungsprämien als Werbungskosten ergibt sich eine finanzielle Ersparnis, deren Höhe sich nach dem Grundsteuersatz richtet.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 7. März 2007 15:33
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Da didiz und komaberl18m sich hier nicht einig sind:

  • Eine Unfallversicherung ist bei Unfall(!) nicht mit einer Kapitallebensversicherung gleichzusetzen, sondern mit einer Risikolebensversicherung.

  • Die Leistungen einer Risikolebensversicherung an die Hinterbliebenen sind steuerfrei.

  • Zur Unfallversicherung selbst habe ich auf Anhieb nur ein Urteil gefunden: Da hatte der Witwer des Opfers drei Jahresgehälter in einer Summe steuerfrei bekommen.

Die Leistung dürfte also steuerfrei sein !


opitz
beantwortet von opitz am 7. März 2007 13:24
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Moment: wenn ich eine Unfallrente von meinem bereits versteuerten Geld bezahle, müssten die bei einem Schaden ausbezahlten Leistungen stuerfrei sein!?!


anonym
beantwortet von didiz am 7. März 2007 13:10
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Leistungen aus einer Unfallversicherung, die mit einer Einmalzahlung endet, teilen das gleiche Schicksal wie die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung. Diese Zahlungen sind bei der Steuererklärung als Einkünfte zu berücksichtigen.


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