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Ist die Kastration einer Katze ohne Zustimmung des Besitzers eigentlich zulässig?

gefragt von demosthenesdemosthenes am 27.09.2007 um 11:29 Uhr

Hier bei uns kastriert der Tierschutzverein "automatisch" alle Fundkatzen.

Mir ist zwar bekannt, warum er für die Kastration ist, aber was bedeutet das eigentlich juristisch?

Ist das nicht eine "Sachbeschädigung" oder - weil Tiere ja nicht mehr als Sachen gelten - eine Körperverletzung, wie etwa die Operation eines Kindes ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten?

Es geht hier ja nicht um eine Notoperation, sondern um einen vorsätzlichen Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit.

Persönlich wäre ich stinksauer, wenn ich meinen Kater etwa nach wenigen Tagen der Abwesenheit in dieser Form "beschädigt" zurück bekäme - und dann sicher zusätzlich noch die Kosten tragen "dürfte".


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Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 27. September 2007 11:50
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Wenn "herrenlose" Katzen aufgegriffen werden, die auch keinen Rückschluß auf den Besitzer lassen (z.B. Halsband mit Adresse o.ä.), halte ich dieses Vorgehen für legitim. Ein Einverständnis könnte man nur Einholen, wenn man überhaupt weiß, dass die Katze jemandem gehört.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 27. September 2007 11:35
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Ich denke, sie kastrieren sie nicht sofort, sondern erst, wenn sie keinem Besitzer zugeordnet werden konnten. Wie lange das ist, weiß ich allerdings nicht.

Im Einzelfall könnte es durchaus als "Sachbeschädigung" verstanden werden (ich finde diesen Ausdruck gräßlich - ein Tier ist doch keine Sache...), und mit den entsprecheden Konsequenzen auch juristisch verfolgt werden.

Dem Tierheim wird sicherlich keine böse Absicht unterstellt, weshalb ich auch denke, daß sie erst versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 27. September 2007 11:45

@bommel65:

Sie kastrieren sie nach wenigen Tagen und da können sie ja wohl kaum sicher sein, dass sie wirklich "herrenlos" sind.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 27. September 2007 13:46

Saudoof, aber da wird man kaum was gegen machen können.

Die nächste Frage ist, wie kommt es, daß eine Katze "einfach so" in ein Tierheim gebracht wird...meist findet sie doch heim, oder?

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 29. September 2007 15:10

@bommel65:

Ich habe es schon erlebt, dass meine Katze beim abendlichen Rundgang bereits zwei Stunden nach der Fütterungszeit, als ich sie ja noch gesehen hatte, von irgendwelchen wohlmeinenden Tierfreunden eingesammelt und im Tierheim abgegeben worden war.

Die hätte sicher heimgefunden!

Da sie aber menschenfreundlich war, hatte sie sich wohl auf den Arm nehmen und "abgeben" lassen.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 30. September 2007 15:21

Jo sägg emol, das geht ja nun gar nicht - kann man das nicht anzeigen? Was denken sich die Leute dabei?

Ich meine, man sieht doch genau, ob die Katze gepflegt ist oder verwahrlost. Die Heime sind schon voll genug, den Angestellten dort sollte das zudem auch auffallen...

Wollten diese "Tierfreunde" Ihnen und Ihrer Katze vielleicht weh tun? Neider, böse Nachbarn?

Das tut mir echt leid...

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 2. Oktober 2007 12:18

@bommel65 zum Zweiten:

Die Katze war sicher gepflegt und gut genährt, aber da sie auch menschenbezogen war, hatte sie sicher alle, die ihr begegneten, mit einem freundlichen "Mau" begrüsst und sich vermutlich auch streicheln lassen.

Und viele "Tierfreunde" - wir wissen, wer das war, kennen sie aber nicht näher - können sich offensichtlich gar nicht vorstellen, dass nicht jede Katze, die im Dunklen allein herumläuft, sich verlaufen haben muss und sammeln sie dann ein und geben sie ab.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 4. Oktober 2007 09:51

Ich bin immer noch geschockt, aber gegen so "fanatische" (vermeintliche) Tierschützer wird man wohl nichts machen können. Das tut mir echt superleid, für euch beide - schon mal einen Anwalt gefragt? Kann man zumindest formell anzeigen? Ich könnte mir tatsächlich eine Sachbeschädigungsklage vorstellen und evt. auch im Bereich Sorgfaltspflicht - aber das würde hier zu weit führen. Grüße!


alita
beantwortet von alita am 27. September 2007 11:39
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Tierschutzverein ALLE Fundtiere einfach so kastriert. Meine Katze hat z.B. eine Tätowierung im Ohr und ist dadurch bei TASSO registiert. So kann man mich im Fundfall ausfindig machen. Es gibt auch die Chips die unter die Haut des Tieres gesetzt werden. Ich denke, die werden es dann machen, wenn das Tier offensichtlich herrenlos ist uns sich nach einiger Zeit keiner gemeldet hat.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 27. September 2007 11:46

@alita:

Sie kastrieren sie nach wenigen Tagen und da können sie ja wohl kaum sicher sein, dass sie wirklich "herrenlos" sind.

Kommentar von Simple_avatar1smallsoust am 27. September 2007 11:49

Genau das wäre sicher eine Empfehlung für Dich, demosthenes: lass Deinen Kater vom Tierarzt mit einem Chip markieren, dann wird er kein anonymes "Fundtier" sein.

Nebenfrage: nimmst Du auch ab und zu ein paar der süßen, kleinen Kätzchen, die Dein Kater so nebenbei (mit)produziert?

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallRubber Duck am 27. September 2007 12:03

@soust: Auf die Mädels muss man aufpassen, nicht auf die Jungs! Hat schon meine Oma gesagt.

Kommentar von Simple_avatar2smallalita am 27. September 2007 13:41

@CrazyDaisy: Drum ist meine Mieze auch kastriert.. :-)

Kommentar von Simple_avatar1smallsoust am 28. September 2007 09:54

Unsere auch. Trotzdem sollte man die Verhütung nicht immer nur den Weibchen bzw. Frauen anhängen, findet Ihr nicht auch?

Kommentar von 85c6343d946cfb3900a694492ea0897dsmallMarah am 28. September 2007 13:01

Genauso denke ich auch! Ich kenne die Aussage: Die Weibchen müssen kastriert werden! Aber dennoch ist es sehr sinnvoll seinen kater ebenfalls zu kastrieren! Und es ist nicht im geringsten Verantwortungsbewusst einen unkastrierten Kater rauszulassen. Was ist wenn eine junge Katzendame Freigang hat und die Besitzer haben noch nicht erkannt, dass diese bereits seit weinigen Tagen fruchtbar ist??? Die verantwortung darf keines Falls ausschließlich bei den Damen und ihren Besitzern liegen!!!

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 28. September 2007 15:38

So ist es. Aus Verantwortungsbewusstsein sollte man auch einen Kater kastrieren. Denn die Alimente wird er kaum zahlen. Ganz abgesehen mal von dem "Duft". Mein Kater kann wie ein Mädchen laufen und geschadet hat es ihm nicht. Im Gegenteil.


jheart
beantwortet von jheart am 27. September 2007 12:01
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Sollte es sich um einen hochwertigen Zuchtkater handeln, könnten entsprechende Schadensersatzforderungen versucht werden. Ansonsten muss man sich eben um seine Tiere kümmern, dass sie nicht dem Tierschutzverein in die Hände fallen.

Kommentar von 85c6343d946cfb3900a694492ea0897dsmallMarah am 28. September 2007 13:10

Nämlich kennzeichnen lassen!!!

Kommentar von Tika55 am 29. September 2007 17:23

Bingo!! LG


anonym
beantwortet von Tika55 am 27. September 2007 11:53
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Es ist für mich bei solchen Fragen/Diskussionen immer sehr interessant, ob derjenige eine Kätzin oder einen Kater besitzt. Und ob die Kater Freigänger sind. Bzgl. Katzenhaltung, ob und wie artgerecht, ob kastrieren oder nicht, ob impfen oder nicht, ob "Sache" oder Lebewesen - das alles empfindet jeder Tierbesitzer oftmals anders... Auch Verantwortung ist in diesem Bereich ein sehr deeeehnbarer Begriff. Und ob man wirklich immer gleich nach den Gesetzen rufen muß...? Ich muß mich hier raushalten:-( LG




Kommentar von 85c6343d946cfb3900a694492ea0897dsmallMarah am 28. September 2007 13:03

Däumchen...


anonym
beantwortet von Bruno am 28. September 2007 15:41
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Da anscheinend keine gesezliche Bestimmungen bestehen, auch eher kein Gerichtsurteil findbar, alle User auch "nur" eine persoenliche Einschaetzung und Meinung vertreten, ein Hinweis. tierschutz-halle.de lieferte mir ueber Google interessantes zum Thema. Gruss von der Insel

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 29. September 2007 15:21

@Bruno:

Ich habe unter dem angegebenen Link mal an mehreren Stellen nachgesehen, leider aber nichts entdeckt, was zu Deinem Hinweis gepasst hätte.

Was genau hattest Du dort eigentlich an welcher Stelle gesehen?

Kommentar von Bruno am 1. Oktober 2007 19:30

Eben zurueck von 3 Tagen Athen. Die Seite sagt sehr viel ueber Katzenhaltung und alles drum und dran. Mehr hab ich nicht zum Thema und im Moment auch keine Zeit.


Mismid
beantwortet von Mismid am 27. September 2007 11:39
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ich denke nicht daß eine Katze sofort nachdem sie in einem Tierschutzverein abgegeben wurde kastriert wird. Die werden die sicher mind. 2 Wochen bei sich halten, bevor sie etwas unternehmen. Ob es eine Körperverletzung wäre kann ich mir nicht vortstellen, da dann ja jeder Besitzer auch seine Katze vorher um Einverständnis bitten müßte. Und ich glaube nicht daß ein Katze damit einverstanden wäre. Wenn es nicht unbedingt eine Zuchtkatze ist und keine medizinischen Gründe dagegensprechen ist es aber eigentlich schon sinnvoll. Solange der Verein dann für die Zwangskastration kein Geld vom Besitzer verlangt, wird es kaum zu sinnvollen Streitigkeiten kommen

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 27. September 2007 11:51

@Mismid:

Sie kastrieren sie nach wenigen Tagen und da können sie ja wohl kaum sicher sein, dass sie wirklich "herrenlos" sind.

Bei Kindern entscheiden die Sorgeberechtigten über eine OP und lassen natürlich nicht das Kind die Entscheidung fällen - das müsste doch bei Tieren ebenso gelten.

Ausserdem verlangt der Verein sehr wohl Geld für die OP, die medizinische Untersuchung und die zeitweilige Unterbringung im Heim.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 27. September 2007 13:28

@demosthenes: Der Vergleich hinkt gewaltig. Bei Kindern kann man relativ sicher davon ausgehen, dass sie Eltern haben oder einen "gesetzlichen Vertreter". Wenn tierische Freigänger nicht irgendwie gechipt, markiert o.ä. sind, muss man jedoch nicht davon ausgehen, dass sie jemandem gehören. Wen sollte man also wegen einer Kastration um Erlaubnis fragen?

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 27. September 2007 13:33

@Kai aus berlin:

Vielleicht hattest Du den Teilsatz ...da dann ja jeder Besitzer auch seine Katze vorher um Einverständnis bitten müßte. überlesen - darauf bezog sich mein Kommentar.


thebrain
beantwortet von thebrain am 27. September 2007 11:58
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hallo demosthenes. genau genommen ist es sachbeschädigung. allerdings muss es dafür eine fremde sache sein. und eine herrenlose katze wie kai schon sagt is eigentlich nicht fremd denn sie gehört eigentlich niemanden in dem moment. schätze ich mal.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 27. September 2007 13:35

@thebrain:

Etwa so, wie ein Portemonnaie, das auf der Strasse liegt, niemandem gehört???

Wer eine "zugelaufene" Katze in seinen Haushalt aufnimmt, begeht doch sogar Fundunterschlagung.

Kommentar von Simple_avatar1smallthebrain am 27. September 2007 14:01

ja aber das tierheim hat keine absicht sich das eigentum an der sache zu verschaffen. die sind ja froh wenn se die katzen wieder los sind. somit ist es keine unterschlagung.

genau deshalb ist es in deinem beispiel des portemonnaies auch kein diebstahl sondern eine unterschlagung, weil hier nicht die gewahrsam des eigentümers gebrochen worden ist.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallRubber Duck am 27. September 2007 14:19

"...froh, dass sie die Katzen wieder los sind" - gegen eine saftige Vermittlungsgebühr!

Kommentar von Simple_avatar1smallthebrain am 27. September 2007 14:56

ach tatsächlich? naja futtergeld halt.

Kommentar von 85c6343d946cfb3900a694492ea0897dsmallMarah am 28. September 2007 13:05

und die Tiere werden entwurmt, u.s.w...


anonym
beantwortet von Bruno am 27. September 2007 12:04
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Katzen haben zwei Perioden der Fortpflanzung. Besitzer eines Katers handelt fahrlaessig, wenn er in diesen beiden Perioden nicht auf den Kater aufpasst. Denn nicht alle Besitzer von Katzenfrauen wuenschen Nachwuchs. Tierschuetzer auf Lesbos fangen die Katzen einmal im Jahr ein, um sie zu kastrieren. Denn niemand will die Kleinen. Antwort auf die Frage: Besitzer bekannt (Halsband mit Adresse), Besschneidung unstatthaft. Wenn unbekannt, Beschneidung richtig.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallRubber Duck am 27. September 2007 12:07

Sei versichert: Katzen können zu allen Jahreszeiten trächtig werden. Wer keinen Nachwuchs will, muss seine Katze einsperren oder kastrieren lassen. Beschneidung ist die Entfernung der Vorhaut beim Menschen und etwas ganz anderes.

Kommentar von Bruno am 27. September 2007 14:38

Danke. Beschn eidung ist klar das falsche Wort, auch wenn geschnitten wird. Dass Katzen 12 Monate empfaenglich sind, ist mir neu. Wenn Du als Katzenbesitzerin das sagst, wird es wohl stimmen. Bei mir in Griechenland sind die Katzen Fruehjahr und Herbst raulig und "vergnuegen" uns mit ihren Gesaengen. Gruss von der Insel

Kommentar von 85c6343d946cfb3900a694492ea0897dsmallMarah am 28. September 2007 13:07

Raulig? Egal! Der Katzenzyklus ist keine berechenbare Sache und somit ist das Risiko einer unkontrollierten Fortpflanzung unberechenbar!

Kommentar von Bruno am 28. September 2007 15:10

Rollig. Das mit dem raulig rutschte rein aus meiner urspruenglich Sprache; Schweizerdeutsch.

Kommentar von Bruno am 28. September 2007 15:23

Fand ueber Google noch einen sehr interessanten Beitrag. www.svk-asmpa.ch/Katze/geschlap/geschl2.htm

Kommentar von Bruno am 28. September 2007 15:27

Komisch, Seite laesst sich nicht oeffnen. Dann eben : Google, "Wann sind Kaetzinnen empfaenglich". LG

Kommentar von Tika55 am 29. September 2007 17:28

Es gibt Statistiken, es gibt wissenschaftliche Studien und - es gibt unterschiedliche persönliche Erfahrungen... Aufgrund der Folgen, die ein Tierbesitzer zu tragen hat, sollte er sich doch besser auf letzteres verlassen, oder..;-) LG


Frage Daisy
beantwortet von Frage Daisy am 27. September 2007 12:53
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Mir lief vor 9 Monaten so ein süsses schwarzes Kätzchen zu und ich wußte nicht, ob es sterilisiert war. Nach dem Benehmen(sehr unruhig), dachte ich mir, könnte es helfen, sie zu sterilisieren.. Leider erkannte auch der Arzt nicht, dass sie schon sterilisiert war, die Arme!!..Sie hatte nervöse Zuckungen(u.U. epileptische Anfälle!), die ich ihr mit Hilfe von viel Zuneigung und ganz viel Liebe völlig weggebracht habe. Nun ist sie mir wieder entwischt, mit weissem Halsband und kurzer gelber Leine (leider ohne Gravur!)- Ich hoffe noch immer, sie kehrt wieder zurück. Da ich sie sehr lieb gewonnen habe. Wenn Katze immer wieder auf Reise geht, kann man sie leider einfach nicht stoppen.. lg


kaomie
beantwortet von kaomie am 28. September 2007 20:29
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hallo! das darf das tierheim ,um zu vermeiden, das noch mehr katzen gezeugt werden. es gibt viele freilebende katzen. die katzen leben ja im tierheim , meist zusammen in einem haus. wenn da ein nicht sterilisierter (kastrierter, ich persönlich halte davon nicht)kater dort ist.....was dann da los wäre!!!! juristisch, denke ich ,ist da nichts zu machen m. f. g. )tierschutzgesetze)


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 14. April 2008 00:06
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hallo,

wenn man ne katze oder kater hat. sollte man tätowieren oder chipen lassen. da wissen die das die jemanden gehört da machen die das nicht. selber habe ich aus tierschutz kater geholt,der war nicht kastriert also er ist rasse kater. vielleicht deshalb nicht. aber ich weiss es nicht.lg


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