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Ist die Handwerker Rechnung eine Garantie?

gefragt von Mensch11 am 09.03.2008 um 17:02 Uhr

Gilt eine Rechnung des Handwerkers als Garantie im Falle eines Mangels in der Garantiefrist oder muss man sich so was extra aushändigen lassen?

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Recht x 35.229 Rechnung x 1.084 Garantie x 941 Handwerker x 424 Fristen x 77 Mängelhaftung x 4

Kajjo
beantwortet von Kajjo am 9. März 2008 17:06
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Als "Garantie" im wörtlichen Sinne gilt die Rechnung nicht, wohl aber als Nachweis für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch (2 Jahre auf Dinge, 6 Monate auf Dienstleistungen). Dieser Anspruch muß nicht explizit auf der Rechnung vermerkt sein, er gilt kraft Gesetz automatisch.

Wichtih ist aber, eine Originalrechnung zue rhalten, also keine Kopie und kein Fax. Auf der Rechnung muß das Datum, eine Rechnungsnummer und die Steuernummer des Auftragnehmers angegeben sein.

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 9. März 2008 17:12

Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch wird im Baugewerbe gesondert Gehandhabt, 5 Jahre ist die Regel nach VOB.


strick4a
beantwortet von strick4a am 9. März 2008 17:06
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Ja, die einzeln aufgeführten Gewerke auf der Rechnung beinhalten den Garantieanspruch laut VOB.

Also, gut aufheben....

LG....strick

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 13. März 2008 18:18

Und wann hat die VOB Geltung ?


FranzKofler
beantwortet von FranzKofler am 9. März 2008 17:05
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Ja, Handwerkerrechnungen reichen aus. Sie belegen die (ordnungsgemäße) Ausführung eines Auftrages. In der Folge sind sie ein Leistungsnachweis und es gilt die Haftung gemäß Geschäftsbedingungen bzw. gesetzlichen Regelungen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 9. März 2008 17:04
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Als Datumsnachweis müßte eine Rechnung ausreichend sein!


gruenbaer
beantwortet von gruenbaer am 9. März 2008 17:03
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Das reicht als "Garantieschein".


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