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Ist die Erziehungsrente im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz unpfändbar?

gefragt von bc0111 am 15.11.2007 um 14:06 Uhr

Hallo,

ich werde demnächst neben meinem Arbeitseinkommen auch noch Erziheungsrente beziehen. Für mich stellt sich jetzt die Frage ob die Rente zu den unpfädbaren Bestandteilen (ZPO §850a Absatz 6 und §850b Absatz 4) des Einkommens zählt oder ob die Erziehungsrente voll zum Enkommen zugerechnet wird und sich somit die Berechngsgrundlage erhöht?


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anonym
beantwortet von Reinhard1 am 15. November 2007 14:47
0x
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Ich denke,die Rente wird zum Einkommen gerechnet.....


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 15. November 2007 15:27
0x
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Unpfändbar ist hier nur das zum Leben notwendige.

Woher Dein Einkommen kommt, ist für den pfändbaren Betrag völlig unerheblich.




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