Hallo,
ich werde demnächst neben meinem Arbeitseinkommen auch noch Erziheungsrente beziehen. Für mich stellt sich jetzt die Frage ob die Rente zu den unpfädbaren Bestandteilen (ZPO §850a Absatz 6 und §850b Absatz 4) des Einkommens zählt oder ob die Erziehungsrente voll zum Enkommen zugerechnet wird und sich somit die Berechngsgrundlage erhöht?
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Ich denke,die Rente wird zum Einkommen gerechnet.....

Unpfändbar ist hier nur das zum Leben notwendige.
Woher Dein Einkommen kommt, ist für den pfändbaren Betrag völlig unerheblich.