Ist die Einnahme als Kleinunternehmer monatlich beschränkt?

5 Antworten

Du kannst soviel Einnahmen haben, wie due willst. Nur entfällt bei Überschreiten der Grenzwerde die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung - d.h. auf die Umsätze ist künftig gem. Umsatzsteuergesetz USt zu erheben.

Bedenke: Die 17.500 Euro sind ein Bruttobetrag - du musst also immer schon so rechnen, als hättest du Einnahmen mit USt.

Das ist egal. In vielen Unternehmen kann man das auch nicht steuern, oder hat Saisongeschäfte.

Du darfst stets so viel Umsatz machen wie du willst. Wenn es am Ende mehr als 17.500,- € sind, fällt eben die KU-Regelung weg und man wird ab dem Folgejahr regelbesteuert.

Man muss die Umsatzsteuer abführen, darf aber die ausgelegte Vorsteuer abziehen.

Hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung macht das keinen Unterschied.

Die Umsatzzahlen sind aber auch entscheidend für bspw. die Krankenversicherung. Wenn du hier gewisse Grenzen überschreitest, steigen deine Versicherungsbeiträge.
Um deine Frage exakt zu beantworten, müsste man also wissen, in welcher Hinsicht du die Frage gestellt hast.

Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung ist nicht der Umsatz sondern der Gewinn.

Genau so ist es, du darfst auch einmalig 17500,- verdienen und den Rest des Jahres nix mehr.

einmalig 17500,- verdienen

So ein Quatsch. Die Kleinunternehmerregelung hat doch nichts mit dem Verdienst zu tun. Es geht um den Umsatz !