Ist die Bezeichnung "Doctor" geschützt?

5 Antworten

Den Namen "Doktor" darfst du benutzen - z. B. Puppendoktor, Fahrraddoktor - wenn du ihn nicht als Titel benutzt. Vor dem Namen das "Dr." ist ein akademischer Grad, der nur von dem benutzt werden darf, der ihn auch besitzt, d. h. der promoviert hat.

Willst Du Deinem Kind schon für die Zukunft eine "lustige" Variante ermöglichen, so gib ihm (ihr) z.B. einen normalen Vornamen, der auch als sog. Rufname, in der Schule usw., Verwendung finden wird, und davor (Rufname/Nutzname kann auch der 2.o.3.Genannte im Pass sein) noch z.B. Profilius Dragon (osteuropäisch) und dann z.B. Peter Müller. So heisst das Kind: Profilius Dragon Peter Müller; und kann auf seiner Visitenkarte bedenkenlos abkürzen in: Prof.Dr.Peter Müller! Der Doktor, wird nämlich OHNE Punkt abgekürzt! Den 2.o.3. Vornamen kennt meistens sowieso Niemand; welcher Schulkamerad oder Arbeitskollege lässt sich schon den Ausweis zeigen?!

Offiziell darfst Du Dich nicht so nennen.

Der Doktor ist erst einmal der höchste akademische Grad, den Du erreichen kannst, d.h. Du musst studieren und danach promovieren. Wenn die Promotion (Doktorarbeit) erfolgreich ist, dann darfst Du offiziell einen Dr. vor Deinen Namen schreiben. Daher ist der Doktor in Deutschland ein geschützer Titel. Den Arzt, den man Doktor nennt, ist ein Doktor der Medizin, ein Dr. med. In der Umganssprache wird Doktor und Arzt gerne gleichgesetzt.

Doktor ist ein Titel. Daher kann man ihn nicht als Vornamen verwenden.