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Ist die Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte nun legal in Deutschland?

gefragt von hummel27 am 07.11.2008 um 8:27 Uhr

Ich benötige für die Pflege meiner Eltern eine Pflegekraft, da sich diese nicht mehr alleine versorgen können. Allerdings sind deutsche Pflegekräfte kaum zu bezahlen, mit einer ausländischen Pflegekraft würde ich die Hälfte meiner Kosten einsparen. Vom Amt bekomme ich nur schwammige Aussagen zu dem Thema, da die Rechtslage noch nicht richtig geklärt wäre. Darf ich nun ausländische Pflegekräfte anfordern oder ist dies illegal?

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Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 7. November 2008 08:45
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Schade das keiner mehr bereit ist,solch schwere Arbeit vernünftig zu bezahlen und sich Polen als Billigarbeiter verdingen müssen.Man kann sie ganz legal mit Anmeldung einstellen,sollte sie jedoch nicht wie Menschen 2. Klasse bezahlen.Jede gute Arbeit hat ihren Preis und selbt machen will es ja auch keiner!!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 7. November 2008 08:47

DH


anonym
beantwortet von Auskunft am 7. November 2008 08:41
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Hinweise für die Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen (Stand: Januar 2008):

DieZulassung als Haushaltshilfe zur Beschäftigung in Haushalten mit Pflegebedürftigen ist nur dann möglich, wenn die ausländische Haushaltshilfe „hauswirtschaftliche Arbeit“ leistet; es darf keine „Pflege“ geleistet werden.

Die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sind nicht als „Pflegearbeiten“ im Sinne der Pflegeversicherung anzusehen.

Auskunft hierzu gibt das „Merkblatt zur Vermittlung von Haushaltshilfen in Haushalte mit Pflegebedürftigen nach Deutschland“. Das Merkblatt ist im Internet abrufbar (....arbeitsagentur.de - Startseite > Bürgerinnen & Bürger > Arbeit und Beruf > Vermittlung > Haushaltshilfen); es kann auch bei der Agentur für Arbeit und der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), 53107 Bonn, angefordert werden.

Dauer der Beschäftigung: Eine Arbeitserlaubnis kann erteilt werden, wenn die Haushaltshilfe auf Grund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das Verfahren und die Auswahl vermittelt worden ist. Die Beschäftigung kann in solchen Fällen bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeübt werden.

Versicherungspflicht: Die ausländischen Haushaltshilfen sind während ihrer Tätigkeit im Haushalt mit Pflegebe-dürftigen gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Sie unterliegen während dieser Beschäftigung der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Arbeits-/Lohnbedingungen: Die ausländischen Haushaltshilfen dürfen nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die Arbeits- und Lohnbedingun-gen müssen dem einschlägigen Tarifvertrag entsprechen oder ortsüblich sein.

(http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A044-Vermittlungs...)

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 7. November 2008 08:53

Die ausländischen Haushaltshilfen dürfen nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden

Dieser Satz ist ja der Witz des Tages, selbst deutsche Pflegekräfte werden schon seit langem weit unter Tarif bezahlt :(


Maultier
beantwortet von Maultier am 7. November 2008 08:38
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Sofern sie ordnungsgemäß angemeldet und versichert werden, soll es legal sein. Dann dürfen die Pflegekräfte aber nur max. 3 Monate bleiben und müssen wieder für eine gewisse Zeit in ihr Herkunftsland. Deswegen sind häufig 2 Personen im Wechsel im Einsatz. Es gibt da inzwischen Vermittlungsstellen (Adresse kenne ich leider nicht). Ganz WICHTIG ist aber, das die Pflegekräfte ausreichend die Muttersprache deiner Eltern sprechen!!! Und Du, sofern sich die "Parteien" nicht verstehen, jemand anderes anfordern kannst. Meine Erfahrungen sind teils sehr positiv und teils auch absolut negativ.

Kommentar von A5bb04f074709a110775ec4cdfead851smallMaultier am 7. November 2008 08:43

Hallo, guck Dir das mal an, evtl. haben die auf Nachfrage auch was neueres: www.dicvmainz.caritas.de/aspeshared/form/download.asp?formtyp=115&nr=88652&ag_id=784


anonym
beantwortet von halebopp306 am 25. November 2009 13:24
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Es gibt kein Gesetz, daß polnische Pflegekräfte grundsätzlich als illegal abstempelt, genausowenig wie die polnischen Bauarbeiter. Es gibt verschiedene Beschäftigungswege und alle haben ihre eigenen Vorschriften, die zu beachten sind. Wenn man sich daran hält, wird auch der Zoll und das Finanzamt nichts zu beanstanden haben. Wenn du sie selbst einstellst, mußt du alles beachten was nötig ist, wenn man Ausländer beschäftigen möchte. Arbeitet die Pflegekraft selbständig, muß sie für die Einhaltung der Vorschriften Sorge tragen. Wenn es da Fehler gibt, mußt du vielleicht auch dafür haften (z.B. Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.). Die Pflegekraft kann auch bei einer ausländischen Firma eingestellt sein und legal in Deutschland arbeiten. Es gibt Pflegeagenturen, die sich auf eine bestimmte Beschäftigungsform spezialisiert haben und die sich bei den geltenden deutschen und polnische Gesetzten sehr gut auskennen. Ich habe mich von den beiden Vermittlungsagenturen www.beste-alternative.de und gute-wesen.de ausführlich telefonisch beraten lassen, die sind auch ausführlich auf meine spezielle Situation eingegangen.


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