JoScho am 07.02.2009 um 11:22 Uhr
Müssen, um in den Genuß der Prämie zu nutzen, die Antragsteller Deutschstämmige sein? Oder gibt es die auch für Resteuropäer w.z.B. Russland?

Der alte Wagen muss hier auf den Antragsteller über 1 Jahr zugelassen sein und der neue Wagen muss auch hier zugelassen werden.
Die Nationalität des Antragstllers ist egal.

Das hängt doch nicht von der Staatsangehörigkeit an, sondern davon, ob das Auto auch in Deutschland angemeldet ist!

Ich denke, wenn du "Deutscher Staatsbürger" (auch anderer Nationalität) bist, reicht das.
wfwbinder am 7. Februar 2009 11:29 DEutscher Staatsbürger ist man nur mit einem deutschen Pass/Personalausweis (ggf. mit Migrationshintergrund).
Wer eine andere Nationalität hat, kann Mitbürger sein, aber kein Staatsbürger.
SchwarzeBlume am 7. Februar 2009 11:35 Hä?? Vor dem Gesetz ist er Deutscher Staatsbürger, wenn er eben eingebürgert wurde und dann hat ein Türke oder Russe einen deutschen Pass.
wfwbinder am 7. Februar 2009 12:20 Ja, dann ist er aber auch nur noch ethnisch Türke, oder Russe. Seine Nationalität ist Deutsch.
Aber um die Regelung in Anspruch zu nehmen, braucht er keinen deutschen Pass. Nur eine deutsche Zulassung auf dem Wagen.
SchwarzeBlume am 7. Februar 2009 13:06 Ja schön, das mit der Zulassung wurde doch in den anderen Antworten schon geklärt und dein Kommentar betraf was anderes. Frage mich, was du eigentlich jetzt von mir wolltest!
SchwarzeBlume am 7. Februar 2009 13:09 Gesetzlich ist seine Nationalität Deutsch. Aber nur mal so am Rande: Wenn ich als Deutsche geboren wurde(also beide Elternteile Deutsche sind) und ich in ein anderes Land auswandere, dann bin ich im Herzen immer noch Deutsche und dann bezeichne ich mich auch als solche, ein Türke z.B. kann ja wohl meist auch nicht leugnen, dass er einer ist.

Schließe mich der Meinung von "SchwarzeBlume" an. DH

Meines Wissens musst Du keinen Deutschen Pass haben aber ein Auto was in Deutschland mindestens 1 Jahr auf Dich zugelassen ist und älter wie 10 Jahre.
Medienmensch am 7. Februar 2009 11:26 Älter als 9 Jahre.
regideur am 7. Februar 2009 11:26 Stimmt!

voraussetzung, der Pkw ist älter als neun Jahre und seit mindestens zwölf Monaten auf den Halter eingetragen. Außerdem muss der Prämienempfänger gleichzeitig einen Neuwagen kaufen. Das sind natürlich auch kosten, Vollkasko Versicherung usw.
SchwarzeBlume am 7. Februar 2009 11:27 Wieso gleich Vollkasko versichert? Das ist doch nicht vorgeschrieben?!
Tremor am 7. Februar 2009 11:30 ich würde einen Neuwagen ohne Volkaskoversicherung zu fahren nicht empfehlen.
SchwarzeBlume am 7. Februar 2009 11:36 Achso, gut klar. Hat sich aber so angehört, als wäre das Pflicht dabei.
Vollkasko ist bei Neufahrzeugen zu empfehlen, es seiden man hat genug Geld und kann sich sofort einen neuen kaufen, wenn der Neue aufeinmal durch nen Unfall schrott ist!
Ne ist klar, wie unterstützen damit noch andere Länder und stecken dennen noch mehr Geld in den PoPo!
Nein Nein, es können nur hier angemeldete Fahrzeuge verschrottet werden und die Prämie in Anspruch nehmen!
Solange du hier in Deutschland mit Hauptwohnung gemeldet bist, dürfte das kein Problem sein.

Die Prämien ist nach meinem Wissen nur für Fahrzeuge die 9 Jahre in Deutschland auf den Halter zugelassen sind und der Besitzer des Altfahrzeugs muss mit dem Halter des Neufahrzeugs identisch sein.Ebenso muss ein Nachweis eines anerkannten Demontagebetriebs für die Verschrottung des Altfahrzeugs vorhanden sein.Als Neufahrzeuge gelten auch Jahreswagen, die jedoch längstens 1 Jahr auf den Händler oder Hersteller zugelassen sind. Siehe auch http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html Viele Grüße Filix

Nachtrag: Ich hoffe das das so definiert ist, daß nur in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge die Prämie bekonnen. Grund der Frage: ich habe gestern Auf der A2 mehrere Autotransporter aus LT gesehen, die alte Auto mit Zulassungskennzeichen v. Lt geladen hatten und in Richtung Westen(!) fuhren - sonst fahren die nach Osten - nach Hause!
wfwbinder am 7. Februar 2009 12:23 Der Wagen muss natürlich in D auf den Vorbesitzer zugelassen gewesen sein.
aber ich könnte mir da ein ganz anderes "Sparmodell" vorstellen.
Hier ist klar, aber hier in Deutschland mit deutscher Zulassungs-Nr.?
Na was für eine Nummer vergibt man denn hier? Doch nciht die von Brasilien.
Der alte Wagen muss in D, also mit eutscher Nummer auf den Eigentümer zugelassen gewesen sein udn der neue Wagen wieder auf den gleichen Eingentümer in D, also mit deutscher Nummer zugelassen werden.