Eine Lebens-/Rentenversicherung ist ja bei Auszahlung steuerfrei (zumindest die vor 2005 abgeschlossenen). Ist das bei einer betrieblichen Altersvorsorge durch eine Direktversicherung genau so ?
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Seit dem 1.1.2005 sind neu abgesschlossen Direktversicherungen in der Ansparphase steuer-und sozialabgabenfrei. Dafür sind sie in der Leistungsphase nach § 3 EStG Nr. 63 zu versteuern. Man nennt dies auch die nachgelagerte Besteuerung.
Bei Altverträgen vor dem 31.12.2004, hatte der Arbeitnehmer die Möglichgkeit der Option sich für die alte Regelung oder die neue Regelung zu entscheiden.
Die Erträge von vor 2005 abgeschlossenen Direktversicherungen sind einkommensteuerfrei. Aber für alle nicht-privat Krankenversicherten hat der Gesetzgeber für die betrieblichen Alterversorgung durch Direktversicherung die Beitragspflicht in der gesetzlich-privaten Kranken- u. Pflegeversicherung in § 229 SGB V eingeführt. Dies ist eine Quasi-Steuer ohne Mehrleistung durch die Krankenkassen, die alle ab dem 01.01.2004 fälligen einmaligen Kapitalleistungen betrifft.
Für die ab 2005 abgeschlossenen Verträge gilt zusätzlich zwar Steuerpflicht der Erträge, aber für Verträge mit mindestens 12 Jahren Laufzeit und frühester Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr gilt der halbe persönliche Grenzsteuersatz.