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Ist die Anzahlung eines Motorrads futsch, wenn der Laden in der Zeit pleite geht?

gefragt von tyran am 24.10.2007 um 21:35 Uhr

Ich möchte mir ein neues Motorrad kaufen und kann es erst am 1. Januar wegen der Steuer kaufen. Bei einem Laden wollte ich dieses Motorrad nun anzahlen und die wollen fast 3000€ Anzahlung haben. Nun wollte ich wissen, was für Rechte habe ich danach noch auf das Geld? Wenn ich das Motorrad doch nicht nehme, können die das Geld behalten? Was passiert wenn der Betrieb pleite geht? Habe ich irgendeine relle Chance das Geld wiederzubekommen? Das Problem ist, das Motorrad ist sehr weit unter Listenpreis und es ist nur in begrenzter Stückzahl.


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Qetan
beantwortet von Qetan am 24. Oktober 2007 21:40
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Handelt es sich denn um einen gutgehenden Laden, mit gutem Ruf? Gibt es ihn schon lange? Dann wird er hoffentlich in den nächsten paar Monaten nicht pleite machen. Natürlich gehst Du ein Risiko ein, aber wenn das so ein tolles Angebot ist, gilt es abzuwägen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Oktober 2007 21:40
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Wenn jemand in Insolvenz geht, hat er in der Regel keine Kohle mehr und die Forderungen der Gläubiger werden in der Rangfolge bedient, dh. Kranken- und Rentenversicherungen, Banken und dann der ganze Rest...

Du könntest einen Titel erwerben, der 30 Jahre gültig ist und versuchen über die Gerichtsvollzieher zu Kohle zu kommen..mehr Chancen sind leider nicht gegeben unter den genannten Aspekten.

Deshalb der gute Rat..versuche doch so an das Geld zu kommen über Bank, Verwandte, bekannte und zahle den kompletten Kaufpreis und das Rad ist dein Eigentum und die geleihene Summe zahlst du dann im Januar an deinen Gläubiger .


collo
beantwortet von collo am 24. Oktober 2007 22:40
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Ist es eine GmbH ? Eine GmbH läßt man gerne mal hopps gehen, um sich von seinen Schulden zu befreien. Man kann ja schnell eine neue gründen. Muß natürlich nicht auf Deine Firma zutreffen. Aber warum zum 1. Januar ? Notfalls stellen die doch bestimmt eine Rechnung auf den 2. Januar aus. Man darf das Mootrrad natürlich nicht vorher anmelden. Oder fehlen noch die Mücken ? :-) Mein Tipp mit der falschen Rechnung ist natürlich verboten und ist nur aus Spaß gemeint. Also nicht machen !!!!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 25. Oktober 2007 13:50
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Richte ein Konto ein, über das der Händler und Du nur zusammen verfügen könnt.

Damit ginge das Geld im Zweifelsfall nicht in die Konkursmasse und der Händler könnte sicher sein, dass Du das Geld nicht zwischenzeitlich verjuxen kannst.




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