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Ist die Anordnung von Regelarbeitszeit nach dem Bereitschaftsdienst zulässig?

gefragt von Chicko am 28.09.2008 um 19:32 Uhr

Darf nach Bereitschaftsdienst nach TVÄ Regelarbeitszeit vom Arbeitgeber angeordnet werden? Wenn ja, wo finde ich die Quelle? Und wenn nein auch!


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hapebue
beantwortet von hapebue am 28. September 2008 19:35
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Bereitschaftsdienst .:. Lexikon von Juraforum.de Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG 28.01.2004 - 5 AZR 530/02) ist es zulässig, die während eines Bereitschaftsdienstes geleistete Arbeitszeit ...

http://www.juraforum.de/lexikon/Bereitschaftsdienst

Kommentar von 022fcdfc49b3efae3e48bc4fa0bf00b1smallhapebue am 28. September 2008 19:36

Betriebsrat & Arbeitszeit Betriebsräte können hier Fragen stellen-schnelle Antwort garantiert

www.betriebsrat.com

Kommentar von Chicko am 28. September 2008 19:38

Hier geht es um die Bezahlung der Arbeitszeit im Bereitschaftsdienst. Meine Frage ist aber, ob nach einem Bereitschaftsdienst vom AG Regelarbeitszeit angeordnet werden darf.


Tremor
beantwortet von Tremor am 28. September 2008 19:37
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bitmap
beantwortet von bitmap am 28. September 2008 19:45
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Kommt drauf an, wie viele Stunden der Bereitschaftsdienst und die Regelarbeitszeit insgesamt ausmacht und auf die Anteile. http://kuerzer.de/258E6H3V9


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