Wenn ein Makler darauf besteht die Mietkaution, die für den Vermieter ist, bei ihm, in Bar oder auf sein Konto einzuzahllen , imm Sinne des Rechts eine Verwalterische Tätigkreit??
Seht dem Makler dann noch eine Kortage zu oder nicht?
"Die Courtage ist die Bezeichnung für die Vermittlungsgebühr eines Maklers beim Vermitteln einer Wohnung. Courtage darf nicht verlangt werden, wenn der Vermittler auch gleichzeitig der Vermieter ist"
Habt Ihr denn einen Maklervertrag oder möchte der Makler eine "Zusätzliche Vergütung" für die Annahme der Mietkaution?
Hallo Barry68, danke für die Antwort. Wir wohnen schon was länger in dem Objekt. Haben auch einen Maklervertrage geschlossen. Der Makler hat mit uns den Mietvertrag in Namen vom Vermieter geschlossen, uns die Schlüssel übergeben und halt von uns verlangt die Mietkaution, auf sein Konto oder bei ihm im Büro einzuzahlen.
Wir bekommen keine Nebenkostenabrechnug vom Makler sondern vom Vermieter. das allerdings nur per email. Würden wir die Nebenkostenabrechnug vom Makler bekommen wäre der Fall ja klar.
Die Frage ist eben ob die ananhme und weiterleitung der Mietkaution im Rechtlichen Sinne eine Verwalterische Tätigkeit ist und dem Makler dann keine Courtage zusteht und wie sie zurückforden können.
Ich hoffe das ich hiermit mein Anliegen genauer erläutert habe.
Danke im voraus..
kgruen