Und zwar habe ich gestern einen gebrauchen Roller gekauft und habe auch von einer bekannten Versicherungsfirma ein Schreiben mit der Bestätigung über den Versicherungsabschluss für dieses Jahr. Allerdings konnte der Besitzer das Nummernschild nicht finden. Er hat den Roller als Erbe angenommen, konnte also nicht mehr nachfragen, wo sich das Schild befindet.
Meine Frage ist: Gibt mir die Versicherung ein neues Schild? Kann alles vorlegen. Oder muss ich ein neues Nummernschild kaufen?

Der Versicherungsvertrag bleibt bestehen; du musst aber den Versicherungsschein bei der "alten" Versicherung vorlegen und bekommst dann für die restliche Laufzeit ein neues Zeichen; einen neuen Vertrag muss nicht abgeschlossen werden, da der Vertrag bei Wechsel des Halters auf den neuen Halter mit übergeht. Steht so in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.

Wenn der Versicherungsnachweis erbracht wird und das Schild verlorengegangen ist, wird die Versicherung, die das bisherige Schild ausgegeben hat, im Normalfall einen Ersatzvertrag mit einem neuen Schild ausfertigen.
Danke schon mal für die Antworten.
Werde mich nächste Woche mal direkt bei der Versicherung schlau machen, die müssen es ja wissen.
Wenn sich jemand sicher ist, wäre ich für noch weitere Antworten sehr dankbar.

normal wenn du schon eine versicherung dafür abgeschlossen hast, kannst du ein duplikat von der nummer beantragen. ansonsten neue nummer kaufen
Guppy194 am 22. August 2009 19:52 ist so nicht ganz richtig: ein Duplikat gibt es nicht; jede Nummer gibts nur einmal im Original; ist die Nummer in Verlust gegangen, bekommt man gegen Rückgabe des Versicherungsscheines eine neue = andere Nummer; bei Halterwechsel geht zudem der Vertrag auf den neuen Eigentümer über; ein neuer Vertrag braucht nicht abgeschlossen werden; das Kennzeichen ist ja nur das äußere Zeichen einer bestehenden Versicherung; der Vertrag gilt weiterhin.

Du mußt selber eine Versicherung abschliessen (ist nicht Übertragbar!!!)und dann bekommst du auch ein neues Nummernschild.
spaniennetz am 22. August 2009 19:23 Die Versicherung kann problemlos weitergegeben werden. Alles andere würde ja bedeuten, dass niemand einen Roller verkaufen/vererben kann. Die gezahlte Versicherungsprämie ist ja bereits auf einen bestimmten Versicherungszeitraum kalkuliert und gezahlt worden.
ratznase51 am 22. August 2009 19:29 Stimmt, habe mich gerade selber schlau gemacht (Sorry). Du mußt der Versicherung aber melden das du jetzt der Besitzer bist und dann kannst du gleich nach dem Nummernschild fragen.
Guppy194 am 22. August 2009 19:32 @spaniennetz: genau; so steht es in den Allgemeinen Bedingungen für Versicherungskennzeichen und zwar unter Punkt 6.
spaniennetz am 22. August 2009 19:43 @guppy: dann hab ich ja nicht alles vergessen ;-)
Guppy194 am 22. August 2009 19:53 @spaniennetz: ja, Dein Abend ist sozusagen gerettet :-)