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Ist der Zivildienst Pflicht?

gefragt von black89 am 21.07.2008 um 13:20 Uhr

Hallo liebe Community. Ich hatte meine Musterung letzte Woche und hab gleich einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Jetzt ist meine Frage: MUSS ich Zivildienst leisten? Meine SItuation ist folgende: Ich komme jetz in die 13. und mache demnach nächstes Jahr mein Abi. Ich hatte eigentlich vor, mich jetzt in den SOmmerferien zu bewerben, bin mir aber noch unschlüssig bzgl. Zivildienst. Im Grunde würde ich liebe eine Ausbildung anfangen. Aber es wäre ja schon doof, wenn man nach der Ausbildung übernommen wird und muss dann absagen, weil man noch Zivildienst machen muss!

Versteht einer meine Lage / Situation und kann mir evtl. Ratschläge geben?


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tradaix
beantwortet von tradaix am 21. Juli 2008 13:52
2x
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Wenn Du nach der Berufsausbildung übernommen wirst, dann unterschreibe den neuen Vertrag und arbeite normal weiter. Sollte Dir ein Einberufungsbescheid ins Haus flattern, so muss der Arbeitgeber Dich für diese Zeit freistellen. Du hast Kündigungsschutz.

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 21. Juli 2008 22:32

Das ist genau die Antwort!


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 21. Juli 2008 13:22
1x
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Geh zur Musterung und hoffe das du zu den 60% gehörst die ausgemustert/nicht gezogen werden. Bei der heutigen Wehrgerechtigkeit die beste Methode verweigern kannst Du immer noch wenn der E-Bescheid kommt.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 21. Juli 2008 13:23

Er schreibt doch er hatte schon musterung letzte woche!

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 21. Juli 2008 13:27

Na und steht der endgültige Befund schon fest? Ich denke wenn der E-Bescheid kommt ist Zeit genug zu verweigern. Den E- nicht zu kriegen ist schon 40:60.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 21. Juli 2008 13:41

Sooo einfach ist es heutzutage nicht mehr ausgemustert zu werden, wir hatten genug probleme damit ! Du kannst Einspruch gegen das Musterungsergebnis einlegen, dann ab zur 2. Musterung, wieder Einspruch, 3. Musterung und wenn der E-Bescheid kommt hast du genau 3 Tage um eine schriftliche verweigerung einzureichen, die kann aber durchaus auch abgewiesen werden. und dann musste immernoch Zivi machen.

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 21. Juli 2008 13:48

Wenn das so schwer ist wie erklärst Du Dir den Wehrbericht?(70% Ausmusterung?) 2007 wurden von 223.000 vorgeladenen Wehrpflichtigen wurden 103.000 endgültig oder vorübergehend ausgemustert - untauglich zum Dienst an der Waffe. Von den Restlichen 120.000 lässt die BW 71.000 einrücken. Wie hoch meinst Du ist die Quote?

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 21. Juli 2008 22:32

Schön, dass du uns Platz für rudementäre Mathematik lässt. Die Anzahl der eingezogenen in Bezug auf die Anzahl der Gemusterten beträgt 31,84% (gerundet).


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 21. Juli 2008 17:24
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NAch einer Verweigerung ist der ZD Pflicht. Es gibt aber uch noch andere Dienste z. B. bei Feuerwehr oder Rotem Kreuz.

Auch ein künftiger Arbeitgeber wird erst mal fragen, ob Du schon gedient hast.

Weitere Infos zum ZD: www.klicktipps.de/zivildienst.php

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 21. Juli 2008 22:35

Super Antwort, viele bei uns im DRK (Rot-Kreuz) waren genau deswegen dort, die Einheit muss aber im Katastrophenschutz sein, sonst zählt es nicht.
Auskunft gibt dir der zuständige Kreisverband.
Du müsstest dann allerdings (soweit ich noch weiss) 5 Jahre im DRK aktiv tätig sein, wenn du deinem Dienst dort nicht nachkommst, wirst du nachträglich eingezogen (und die werden dann wirklich eingezogen, grad zur Strafe für das Drücken wollen).


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 21. Juli 2008 13:21
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Du musst nicht absagen wenn du übernommen wirst. Sobald bekannt ist das du Zivi machen wirst DARF der Arbeitgeber dich nicht mehr Kündigen.

Und ja, der Zivildienst ist Pflicht.


Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 21. Juli 2008 13:23
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Haben sie Dich schon "genommen"? Wenn Du das Abi hast und ne Lehrstelle und dann übernommen wirst, kann es sein, das sie Dich nicht "belästigen"





Mismid
beantwortet von Mismid am 21. Juli 2008 14:10
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wenn du den Wehrdienst mit der Waffe verweigerst wirst du automatisch zum Zivildienst verpflichtet. Es sei denn du bist totalverweigerer. In denn allermeisten Fällen müßtest du dann aber die Zeit im Knast absitzen. Die allermeisten wollen nicht von sich aus zur Bundeswehr und müssen es trotzdem. Nur weil du jetzt nicht magst heißt es nicht daß du nicht mußt




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