Wir (Firma) haben einen 5 järigen Gewerbemietvertrag abgeschlossen. Vor kurzem haben wir erfahren, dass sich der Besitzer des Hauses gewechselt hat. Sind wir trotz dem am Mietvertrag gebunden?
Nicht nur wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkauft wird, sollten Sie Ihren Mietvertrag wie Ihren Augapfel hüten! Geben Sie ihn niemals aus der Hand, sondern machen Sie sich eine Kopie und verwahren Sie das Original an einem sicheren Ort, denn der neue Eigentümer übernimmt Ihnen gegenüber alle Rechte und Pflichten des alten Eigentümers (§ 566 Abs.1 BGB). Deshalb bleibt auch Ihr alter Mietvertrag - so wie er ist - gültig, so oft auch die Vermieter oder Verwalter wechseln. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass der neue Eigentümer versucht, Ihnen einen neuen Vertrag aufzuschwatzen. Doch jeder neue Vertrag kann Ihnen rechtliche Nachteile bringen. Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, zu irgendeiner Änderung oder Erweiterung Ihres Mietvertrags oder gar zu einem Neuabschluss aufgefordert werden, sollten Sie sich deshalb unbedingt wegen der Vor- und Nachteile in einer unserer Beratungsstellen beraten lassen.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/eigentuemerwechsel/index.html