Hallo, ich habe vor ein paar Monaten einen versteckten Postpaid- Handyvertrag übers Internet abgeschlossen mit Klarmobil. Habe gleich alles zurückgeschickt zusammen mit einem Schreiben, dass ich den Vertrag widerrufe ( leider ohne Einschreiben). Nun kam keine Antwort, es wurden aber ständig Gebühren von meinem Konto abgebucht. Habe dann bei der Bank das Geld zurückbuchen lassen. Jetzt kam schon die zweite Mahnung, dass ich das Geld überweisen soll. Ich kann es eben nicht beweisen, dass ich den Widerruf gemacht habe. Deshalb meine Frage: Ist der Widerruf dann ungültig?
marea
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Ungültig nicht, aber wenn Du es nicht beweisen kannst, nutzt Dir das nichts. (Gilt aber immer.)
Schicke ein Einschreiben des Inhalts, daß Du bereits mit fraglichem Datum widerrufen hast und harre der Dinge.

Da Du keinen Beweis hast, dass Du widerrufen hast, wird es schwierig. So etwas brauchst Du immer schriftlich, denn das geht ansonsten in den Firmen gerne mal "verloren".
Selbstverständlich ist dein Widerruf gültig, aber sowas schickt man IMMER per Einschreiben ab. Vielleicht hast du ja einen Zeugen hust.
DH.