erosion am 12.10.2009 um 0:39 Uhr
Mein Chef machte für uns ein Betriebsfeier zu Weihnachten an einem Nachmittag. Meine traurige Überraschung war es, dass ich diesen Tag nacharbeite musste, da er für diesen Tag schon bezahlt in der Monatabrechnung bezahlt hatte. Ich war natürlich traurig, da ich dachte, es wäre ein Geschenk! Gibt es ein Gesetz, wo ich solche Problematik lesen kann, um mich gut darüber zu informieren? Danke sehr im Vorraus.
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Ich nehme mal an dass das Essen etc. auf Kosten den Betriebes gehen. Daher ist es ein Geschenk, Natürlich wird das nicht als Arbeitszeit angerechnet und ist somit keine Pflichveranstaltung. Deine Bezahlten Stunden musst du ableisten wodurch die Stunden verschoben wurden ;-)

weihnachtsfeier ist freiwillig! wenn dein chef dir im nachhinein den tag "berechnet" ist das warscheinlich ok - wenn auch echt fies!
ziuwari am 12. Oktober 2009 00:44 begreifst Du, was Du schreibst ?
bin ich der einzige, der von nichts ahnung hat ?

tut mir leid... auch beim dritten mal durchlesen nicht kapiert
erosion am 12. Oktober 2009 00:47 hier nochmal: in der Firma, wo ich arbeite, gab es ein Weihnachtenbetriebsfeier für das Personal. Ich war froh, dass wir einen Abendessen als "Anerkennung unserer Arbeitsleistung" bekamen. Wir feierte schön. Einen Monat später sagte mir mein Chef, ich sollte diesen Tag nacharbeite, weil der Tag nicht geschenkt wurde!
leider nein. kein chef muß geschenke machen. diese gehören nämlich zu den freiwilligen sonderzahlungen, die nicht einforderbar sind. sorry. aber echt mies vom chef...
könntest du die frage noch mal etwas anders formulieren bitte?