Wie sit die Rechtslage? Mein Scheibenwischer ist verbogen. Was tun?
Von Dr. Peter Breiholdt (Hamburger Abendblatt v. 12.02.2005)
Können Betreiber von Autowaschanlagen durch allgemeine Geschäftsbedingungen eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile oder auch für Folgeschäden wirksam ausschließen?
Nein, hat jetzt der Bundesgerichtshof - Aktenzeichen X ZR 133/03 - entschieden, und zwei Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Autowaschanlage wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden für unwirksam erklärt...
...Denn ein solcher Haftungsausschluß widerspreche dem berechtigten Vertrauen des Kunden darauf, daß sein Fahrzeug so, wie es ist, also mitsamt den außen angebrachten Teilen, unbeschädigt aus dem Waschvorgang hervorgehen wird, und seiner korrespondierenden Erwartung, daß er Schadensersatz erhalten werde, wenn doch einmal ein Schaden auftrete und dieser vom Waschanlagenbetreiber fahrlässig verschuldet war.
(http://www.bankmitarbeiter.de/html/schaden_waschanlage.html)

Der Haftungsausschluss greift nicht mehr, wie Auskunft schon korrekt zitiert hat.
Es sei denn, Du hättest Deinen Wagen nicht nach den Vorgaben des Waschanlagenbetreibers vorbereitet und z.B. die Scheibenwischer nicht in die von ihm gewünschte Position gebracht.
Er hat, wie alle Waschanlagenbetreiber, sicher einen Haftungsausschluss irgendwo angebracht, und das bedeutet du bekommst nichts.