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Ist der Vermieter verpflichtet für warmes Wasser in der Küche zu sorgen?

gefragt von Tom20 am 26.07.2008 um 19:38 Uhr

Hab in meiner Küche nur kaltes Wasser, was echt richtig nervt. Würde gerne mal endlich warmes Wasser haben. Kann ich das selber machen oder muss das der Vermieter machen? Welche Rechte und Pflichten hab ich und welche hat der Vermieter?


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HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 26. Juli 2008 19:44
2x
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Da mußt Du Dir einen Untertisch-Boiler einbauen. Der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet, es sei denn, in Deinem Vertrag steht was von Warmwasser in der Küche!!!


LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 26. Juli 2008 19:38
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kommt immer drauf an was im Mietvertrag steht


wim50
beantwortet von wim50 am 26. Juli 2008 19:39
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Nein, dazu sind Vermieter nicht verpflichtet, sofern es keine zentrale WW-Versorgung gibt.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 26. Juli 2008 19:41
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der vermieter hat zu sorgen, dass du wasseranschluss hast, mehr nicht.

gibt sehr viele menschen , die haben wasserboiler um ihr wasser zu erwärmen.


anonym
beantwortet von wosuli am 26. Juli 2008 20:37
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Ich pflichte den bisherigen Antworten bei. Mein Tip: Heißes Wasser mache ich in der Küche zum Spülen mit meinem elektrischen AEG-Classic-Wasserheizer (es gibt sicher noch andere Produzenten): Nur bei Badarf Stromverbrauch, dann schnell heißes Wassser bis 1 l kochend, keine Installationen, sicher, sehr preisgünstig und eben kaum Wärmeverluste.







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