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Ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Wohnung mit einer Telefondose auszustatten?

gefragt von lapina am 21.02.2009 um 10:16 Uhr

Hallo zusammen, ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung eingezogen, die keinerlei Telefonanschluss hat, keine Dose etc. gar nix. Nur ganz normale Steckdosen. Mein letzter Telefonanbieter hat gefragt, warum ich den Vertrag nicht mitnehmen wollte, ich hab ihm gesagt in meiner neuen Wohnung gibt es keine Telefondose! Und da meinte er, das wär doch nicht mein Problem, als Mieter hätte man Anrecht auf einen Telefonanschluss. Da müsse sich der Vermieter drum kümmern. Hat er Recht?

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Mietrecht x 3.889

Malkia
beantwortet von Malkia am 21. Februar 2009 10:25
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NEIN!
Zur Einrichtung und Kostentragung ist der Mieter als Anschlussinhaber verpflichtet. Auf die erforderliche Einwilligungserklärung für eine Leitungsführung im Haus hat der Mieter einen Rechtanspruch (LG Köln WM 58, 181).
Ergo: Den Anschluss mußt du selbst zahlen, aber der Vermieter kann dir die Verlegung nicht verbieten.


badewasser
beantwortet von badewasser am 21. Februar 2009 10:20
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rufst du telekom an die machen dir eine....haben se bei mri auch gemacht.


darkwhisper
beantwortet von darkwhisper am 21. Februar 2009 10:27
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Nein. Das Bereitstellen einer Telefonanschlussdose obliegt ursprünglich der Telekom. Mittlerweile dürfen jedoch auch alle anderen Telefonanbieter eine sogenannte TAE (TelefonAnschslussEinheit) installieren (lassen). Geregelt ist dieses inm Telegrafenwegegesetz!


Juergenstade
beantwortet von Juergenstade am 21. Februar 2009 10:24
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die telekom zieht dir eine in die wohnung, kann aber sein nur einen meter eingangsbereich. wenndu besondere wünsche hast.. arbeitszimmer oder so... dann musst du es bezahlen. auch die zweite dose.wenn du auftrag erteilst, darauf achten, daß arbeitszeit mit inbegriffen ist. hatte auch mal stress und die haben mir 900 euro für installation berechnet. wurde dann aber auf kulanz geregelt.also auf tarif aufpassen !


anonym
beantwortet von jockl am 21. Februar 2009 10:18
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Wenn es ein Altbau ist besteht kein Anspruch, Ausserdem ist das Sache des Anbieters.


wuschelgitti
beantwortet von wuschelgitti am 21. Februar 2009 10:18
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Das glaube ich nicht,dass Du ein Anrecht hast.


doka12
beantwortet von doka12 am 21. Februar 2009 10:18
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rede doch erstmal mit deinen Vermieter vilt hast du die Dose nur noch nicht gefunden

Kommentar von 97e4a8275fc43e59371369b7344634bdsmallMRmaniac am 21. Februar 2009 10:20

stimmt .. evtl wurde sie versehentlich übertapeziert...


anonym
beantwortet von kunni am 22. Februar 2009 11:37
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Der Vermieter ist nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet einen vertragsgemäßen Gebrauch der mietsache zu ermöglichen. Hierunter fällt bei wohnungsvermietung auch die Bereitstellung eines telefonanschlusses. Nach einem urteil des LG Berlin vom 22.09.1998 kann die Miete bei fehlenden telefonanschluss um 5 % gekürzt werden. (AZ 64 S 53/98).


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 22. Februar 2009 08:28
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Nei.

Es sei denn, so eine Telefondose steht im Mietvertrag.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 21. Februar 2009 12:04
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Nein er hat nicht recht.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 21. Februar 2009 13:11

wer ist er (der nicht recht hat)?


albatros
beantwortet von albatros am 21. Februar 2009 10:36
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ein anrecht wohl, aber nicht auf kosten des vermieters. will heißen, du kannst bei der telefongesellschaft den anschluss in auftrag geben, musst das aber selbst bezahlen. wenn du so drauf angwiesen bist, hättest du die wohnung nicht nehmen dürfen oder im vorfeld mit dem vermieter die nachrüstung vereinbaren müssen. nun bleibt nur, dem vermieter freundlich verstehen zu geben, dass du gerne bei ihm wohnst, aber doch in erwägung ziehen musst, wieder auszuziehen wegen des fehlenden anschlusses. ob er denn deshalb die kosten übernehmen könne.

Kommentar von lapina am 21. Februar 2009 10:42

ich bin nicht "so" auf den anschluss angewiesen... ich frage nur aus interesse, weil ich wissen will, ob es sich lohnt, sich sowas einrichten zu lassen. für alle fälle habe ich mir schonmal eine handyflatrate gebucht, da kann ich wenigstens ins festnetz umsonst telefonieren soviel ich will. darüber, dass die wohnung keinerlei anschlüsse hat, war ich mir natürlich schon vorm einzug im klaren. und von auszug wegen einer fehlenden telefondose kann bei mir eigentlich keine rede sein ;)

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 21. Februar 2009 13:14

das waren von mir halt nur so überlegungen, wie man evtl. den vermieter dazu bewegen könnte. wenn im haus (keller) evtl. schon ein anschluss von der telekom da wäre, würde es nicht ganz so teuer. wenn allerdings von der straße her die leitung ins haus gelegt werden müsste, dann ja. einfach mal bei der telekom anrufen. die wissen das alles und können konkret auskunft geben. ist eine 0800er nummer, also kostenlos.


MRmaniac
beantwortet von MRmaniac am 21. Februar 2009 10:18
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nein .... es sei denn es steht im mietvertrag ...

Kommentar von lapina am 21. Februar 2009 10:27

ich meine im mietvertrag steht nix über telefonanschlüsse...

Kommentar von 97e4a8275fc43e59371369b7344634bdsmallMRmaniac am 21. Februar 2009 10:29

wenn der vermieter nicht einsichtig ist mußt du selbst eine dose anbringen ... aber verbieten darf er es nicht ... siehe prettywomens post


birgonia
beantwortet von birgonia am 21. Februar 2009 10:18
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Hast Du denn schon einen Hauptanschluss im Keller (oder so) gefunden?

Kommentar von lapina am 21. Februar 2009 10:26

also: die wohnung ist altbau und im hinterhaus. soweit ich weiß (ich habe mir vor meiner jetzigen wohnung schon mehrere andere in diesem hinterhaus angesehen) hat keine von den wohnungen hier einen anschluss. und einen keller hab ich hier auch noch nirgendwo gesehen. aber jedes haus muss doch einen keller haben, oder?!? mein internet bezieh ich momentan von einem nachbarn, der im vorderhaus wohnt. alles etwas provisorisch hier! ich habe meinen vermieter schonmmal angerufen und gefragt, ob es denn leerrohre gibt wenigstens hier, dann könnte die telekom die leitung dadurch legen und bräuchte nicht die ganze wand bis zu meiner wohnung aufbohren, weil das kostet ja wahrscheinlich auch wieder einiges, und wenn ich dafür selber aufkommen muss, weiß ich nicht, obs mir das wert ist. das konnte er mir leider nicht sagen, und hat sich auch nicht mehr gemeldet, obwohl er da irgendwo nachfragen wollte... tja.


PrettyWoman2009
beantwortet von PrettyWoman2009 am 21. Februar 2009 10:17
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ja

Kommentar von 97e4a8275fc43e59371369b7344634bdsmallMRmaniac am 21. Februar 2009 10:19

kannst du mir mal die passage im mietrecht zeigen ....

Kommentar von 0aa597be9569e4db8f7047ba9bc39e5fsmallPrettyWoman2009 am 21. Februar 2009 10:22

Das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit ist grundrechtlich geschützt (Ständige Rechtssprechung z.B. BayObLG, WuM 1981, 80; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1147, 1148 m. w. N.). Sind im Haus keine entsprechenden Kabel verlegt, hat der Mieter einen Rechtsanspruch darauf, die für den Telefonanschluss notwendigen Leitungen und sonstigen technischen Einrichtung selbst anzubringen. Sofern hierdurch nur ein minimaler Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist, erübrigt sich die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erteilung seiner Zustimmung aber auch nicht verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas anders vereinbart ist. (LG Hamburg ZMR 65,188). Mietrecht 01 - 2008 Mietrechtslexikon

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 21. Februar 2009 10:25

Bedeutet aber nicht, dass es Sache des Vermieters ist.

Kommentar von 0aa597be9569e4db8f7047ba9bc39e5fsmallPrettyWoman2009 am 21. Februar 2009 10:26

man muss den Anschluss selber machen aber wenn der Vermieter das verweigern sollte, kann man die Einwilligung des Telefonanschlusses einklagen, so is es richtig. sry

Kommentar von E9620b8b44e06a8c1654322a0b5dda78smallJuergenstade am 21. Februar 2009 10:26

RICHTIG ! HAT RECHT, DASS ETWAS INSTALLIERT WIRD,ABER KEIN RECHT DARAUF, DASS ES INSTALLIERT IST !!! SPRICH VERMIETER KANN ES NICHT VERBIETEN.

Kommentar von E8156beefaaa80558e7f23ff98c7c963smallbadewasser am 21. Februar 2009 10:26

Leitungen und sonstigen technischen Einrichtung selbst anzubringen. also muss der vermieter nichts. er muss ihn nur erlauben, das er eine machen darf.

Kommentar von 97e4a8275fc43e59371369b7344634bdsmallMRmaniac am 21. Februar 2009 10:26

komm lass uns lesen lernen ... da steht das der mieter das recht hat auf eine tae dose ... aber das steht nicht das der vernmieter verpflichtet ist auf seine kosten eine anzubringen

Kommentar von lapina am 21. Februar 2009 10:32

danke, das ist schonmal sehr hilfreich! fragt sich dann nur, wo "minimaler eingriff in die bausubstanz" aufhört. denn wenn wie gesagt keine leerrohre in dem gemäuer vorhanden sind, muss die ganze wand bis zu meiner wohnung (3. og) aufgebohrt werden. das ist dann wahrscheinlich nicht mehr so "minimal".


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