Ich würde mir gerne eine Katze als Haustier halten, aber mein Vermieter sagt: Nix da, keine Haustiere erlaubt. Im Mietvertrag steht allerdings nicht, das man kein Haustier halten darf. Was kann ich machen bzw. was kann der Vermieter gegen das Haustier machen?
Es ist definitiv in mehreren obergerichtlichen Entscheidungen klargestellt: das Halten von Kleintieren (dazu gehören auch Katzen) kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Details dazu können die örtlichen Mietervereine erläutern.
Hier ein Auszug:
Haustierhaltung
(dmb) Ob Mieter in ihrer Wohnung ein Haustier halten dürfen hängt in erster Linie von der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung ab, oft vom genauen Wortlaut des Mietvertrages. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind vier Fallgruppen zu unterscheiden:
Erlaubt der Mietvertrag ausdrücklich die Tierhaltung, kann sich der Mieter ohne weiteres Hund oder Katze oder andere Haustiere zulegen. Nur wenn sich das "niedliche Haustier" als hochgiftige Königskobra oder als gefährlicher Kampfhund entpuppt, kann und muss der Vermieter die Abschaffung des Tieres fordern.
Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung ist das unwirksam. Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht.
Wirksam wäre allerdings eine Mietvertragsklausel, nach der z.B. die Hundehaltung verboten ist. Dann darf sich der Mieter keinen Hund anschaffen, tut er es doch, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen.
Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von einer Zustimmung des Vermieters abhängt, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Der kann "frei" entscheiden, allerdings darf er nicht willkürlich der einen Mietpartei den Hund erlauben, und der anderen nicht. Soweit bereits Hunde im Mietshaus gehalten werden, braucht der Vermieter triftige Gründe, wenn er einen anderen anfragenden Mieter die Hundehaltung verbieten will. Die Abschaffung des "erlaubten" Hundes während der Mietzeit kann nur gefordert werden, wenn schwerwiegende Belästigungen oder Gefahren von diesem Hund für die Mitbewohner ausgehen.
Ist im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung geregelt oder ist die Vertragsklausel unwirksam, kann zumindest der Mieter eines Einfamilienhauses auch einen Hund halten. In Mehrfamilienhäusern sollte sicherheitshalber der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Katzen dürfen, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, gehalten werden, erst recht Kleintiere.
Alle weiteren Informationen zum Thema Tierhaltung, zu Mieterrechten und Mieterpflichten und zu allen Alltagsfragen rund um die Mietwohnung gibt es in der soeben neu erschienenen Broschüre des Deutschen Mieterbundes "Mieterrechte und Mieterpflichten. Die Broschüre ist für 5 Euro bei allen örtlichen Mietervereinen erhältlich oder sie kann bestellt werden beim DMB Verlag, 10169 Berlin (5 Euro zuzüglich Versandkosten).
Nachtrag von mir (Rolfe): Ich kenne Urteile, die auch Katzen als Kleintiere definieren - vielleicht finde ich sie und reiche sie nach.
Die Gerichte streiten noch darüber, ob das Halten von von Katzen, die nur in der Wohnung gehalten werden, erlaubt werden muss. Grundsätzlich ist das Halten von Kleintieren (Hamster, Vögel, Zwergkanichen etc.) generell erlaubt.

Doch bei uns ist es so das wenn der eigentümmer nicht will das man Kleintiere jeglicher art hällt er berechtigt ist dies zu Verbieten.
Lg Flöich

Selbst, wenn es im Mietvertrag steht: Kleintiere können nicht verboten werden. Katzen m.E. auch nicht, aber wenn Regenmacher meint, dass es da rechtlich Unklarheiten gibt, will ich da jetzt nix gegen sagen.