Auf vielen Gutscheinen ist vermerkt, dass sie eine Gültigkeitsdauer haben. Ist so etwas rechtens ? Damit meine ich hauptsächlichkäuflich erworbene Gutscheine. Nicht irgendwelche Internetgutscheine ?
Ja, nach der neusten Rechtssprechung ist ein Gutschein 3 Jahre gültig...

Diese Frage wurde hier schon einmal behandelt hier findes Du die Antworten:
http://www.gutefrage.net/frage/haben-geschenkgutscheine-ein-ablaufdatum
Ja, das ist okay, wenn der Zeitraum nicht zu knapp bemessen ist. Eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr wäre Minimum. Auf Wunsch suche ich auch entsprechende Urteile raus.
eigentlich verfallen nicht zeitlich gekennzeichnete gutscheine nie! neuste rechtssprechungen haben hierbei auf drei jahre verwiesen, ansonten muss der verfall schriftlich auf den gutscheinen zu lesen sein.