Die Düsseldorfer Tabelle über den Unterhalt für meine Tochter habe ich schon gefunden, aber da steht bloß immer was von Ehegatten. Wir waren nicht verheiratet, steht mir trotzdem Unterhalt zu? Bitte mit Link wo ich das nachlesen kann. Danke :-)
Doch, wenn Dein Kind noch keine 3 Jahre ist und Du nicht berufstätig bist. L.G.

Doch, wenn das Kind noch so klein ist. Das ist vor einigen Jahren gesetzlich geändert worden, um die Benachteiligung unverheirateter Mütter gegenüber den verheirateten auszugleichen. Ich glaube, bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Und das ist auch richtig so! Vorher sind nämlich diese Frauen, auch aus guten Jobs heraus, mit der Geurt ihres Kindes in die Sozialhilfe gefallen.

Unterhaltverpflichtet sind nur Ehepartner und keine LAG

Ohne Trauschein kein Unterhalt mehr für die Ex.
bitmap am 27. Juni 2008 22:45 Was ist mit dem Betreuungsunterhalt passiert?
Indy72 am 27. Juni 2008 22:49 Den müßte man Einfordern, aber die neue Gesetzeslage gibt den Exen ohne Trauschein doch nur wenige Ansprüche für sich selbst und dass nur unter bestimmten voraussetzungen.
bitmap am 27. Juni 2008 23:00 Ja klar wird ihnen das nicht auf dem Präsentierteller serviert. Aber die Antworten, die hier einen Betreuungsunterhalt gleich verneinen, sind ja wohl falsch. Oder sehe ich da was falsch oder hab was verpasst bezüglich Gesetzesänderung?
Indy72 am 27. Juni 2008 23:13 Du hast zwar nichts verppasset, aber der gesetzgeber ist bis jetzt der Forderung des BVG nicht nachgekommen. Demnach stünde auch einer unverheirateten Mutter ein 3jähriger Unterhalt u.U. zu, genauso wie das bei einer Geschiedenen der Fall wäre. Bis jetzt sind es nur wenige Wochen vor und nach der Geburt. Alles andere muss die Betroffene einklagen. Aber auch da erhoffen sich manche Frauen mehr als ihnen zusteht. Die Unterhaltsregelung wurde doch eben neulich zugunsten der Väter entschärft.
Genauso ist es! Ich bin Studentin und meine Tochter ist 15 Monate alt. Hast du einen Link für mich, ich brauche das schriftlich zum nachlesen
http://www.scheidung-aktuell.de/betreuungsunterhalt-ledig.php
leider nicht, ich weiß nur noch wie ich mich gefreut habe, das diese Ungerechtigkeit im Elternrecht ein Ende hat. L.G.