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Ist der Vater meines Kindes bei Trennung (Lebensgemeinschaft) auch für mich unterhaltspflichtig?

gefragt von JerseyJersey am 27.06.2008 um 22:32 Uhr

Die Düsseldorfer Tabelle über den Unterhalt für meine Tochter habe ich schon gefunden, aber da steht bloß immer was von Ehegatten. Wir waren nicht verheiratet, steht mir trotzdem Unterhalt zu? Bitte mit Link wo ich das nachlesen kann. Danke :-)


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kraudischen
beantwortet von kraudischen am 27. Juni 2008 22:34
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Doch, wenn Dein Kind noch keine 3 Jahre ist und Du nicht berufstätig bist. L.G.

Kommentar von Simple_avatar7smallJersey am 27. Juni 2008 22:35

Genauso ist es! Ich bin Studentin und meine Tochter ist 15 Monate alt. Hast du einen Link für mich, ich brauche das schriftlich zum nachlesen

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 27. Juni 2008 22:37

leider nicht, ich weiß nur noch wie ich mich gefreut habe, das diese Ungerechtigkeit im Elternrecht ein Ende hat. L.G.


kodiaksa
beantwortet von kodiaksa am 27. Juni 2008 22:51
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Doch, wenn das Kind noch so klein ist. Das ist vor einigen Jahren gesetzlich geändert worden, um die Benachteiligung unverheirateter Mütter gegenüber den verheirateten auszugleichen. Ich glaube, bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Und das ist auch richtig so! Vorher sind nämlich diese Frauen, auch aus guten Jobs heraus, mit der Geurt ihres Kindes in die Sozialhilfe gefallen.


anonym
beantwortet von FrankoNero am 27. Juni 2008 22:33
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Nein, ist er nicht.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 27. Juni 2008 22:33
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Unterhaltverpflichtet sind nur Ehepartner und keine LAG


Qetan
beantwortet von Qetan am 27. Juni 2008 22:36
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Nein, nicht wenn Ihr nicht verheiratet ward.





Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. Juni 2008 22:39
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Ohne Trauschein kein Unterhalt mehr für die Ex.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. Juni 2008 22:45

Was ist mit dem Betreuungsunterhalt passiert?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Juni 2008 22:49

Den müßte man Einfordern, aber die neue Gesetzeslage gibt den Exen ohne Trauschein doch nur wenige Ansprüche für sich selbst und dass nur unter bestimmten voraussetzungen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. Juni 2008 23:00

Ja klar wird ihnen das nicht auf dem Präsentierteller serviert. Aber die Antworten, die hier einen Betreuungsunterhalt gleich verneinen, sind ja wohl falsch. Oder sehe ich da was falsch oder hab was verpasst bezüglich Gesetzesänderung?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Juni 2008 23:13

Du hast zwar nichts verppasset, aber der gesetzgeber ist bis jetzt der Forderung des BVG nicht nachgekommen. Demnach stünde auch einer unverheirateten Mutter ein 3jähriger Unterhalt u.U. zu, genauso wie das bei einer Geschiedenen der Fall wäre. Bis jetzt sind es nur wenige Wochen vor und nach der Geburt. Alles andere muss die Betroffene einklagen. Aber auch da erhoffen sich manche Frauen mehr als ihnen zusteht. Die Unterhaltsregelung wurde doch eben neulich zugunsten der Väter entschärft.




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