Eine Bekannte ist Redakteurin eines kleineren Verlages, der jetzt auch eine Internetpräsenz plant. Sie arbeitet halbtags und ist daher auch nicht immer im Bilde über die Artikel ihrer Mitarbeiter, oftmals plant sie zusammen mit den Mitarbeitern am vormittag die Inhalte, die dann selbständig geschrieben werden. Wenn da jetzt irgendwas rechtlich unzulässiges drinstünde, dann müsste doch eigentlich der Verlag dafür haften und nicht sie, oder?
Oh, oh, da sollte sie aufpassen. Wird ein Redakteur nämlich im Rahmen eines im Internet ausgewiesenen Impressums als "verantwortlicher Redakteur" genannt, so haftet er persönlich für den Inhalt der entsprechenden Pages. Medienrechtliche Ansprüche können deshalb gegen ihn selbst geltend gemacht werden; auch die Zwangsvollstreckung kann gegen ihn persönlich durchgeführt werden. Das weiß ich aus eigener Erfahrung im Bekanntenkreis. Zwar können Ansprüche auch gegen der Verlag geltend gemacht werden, aber auch der Redakteur haftet.