Meiner Frau wurde dieser abgefahren. Täter unbekannt, Auto uralt. Wir wollen uns am Ende des Jahres einen neuen Zweitwagen kaufen. Muss ich bis dahin den Außenspiegel ersetzen?

Nein,hier kannst Du es lesen: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_56.php
afaik ist der nur wichtig wenn kein Rückspiegel vorhanden ist. z.B. bei einem LKW.
odemtann am 23. August 2007 09:44 Sorry , aber jeder LKW hat auch einen innen Spiegel , auch wenn du meist durch die Rückwand nicht nach draussen sehen kannst , so ist er dennoch da . So kannst du wenugstens sehen ob deine Frisur sitzt .
Sorry, aber nicht jeder LKW hat innen einen Rückspiegel, der für die Verkehrsbeobachtung nützlich sein kann. Die Rede ist nicht von irgendwelchen Kosmetikspiegeln. Kleine Transporter ohne Aufbau (Limolaster) mögen einen Innenspiegel haben, aber LKW haben keinen.
Hunley am 23. August 2007 12:02 Stimmt, selbst Sprinter ohne Fenster hinten haben keinen Innenspiegel. Wozu auch? Sieht man eh nur Blech.

Ob Pflicht oder nicht: Wenn Du mit der alten "Möhre" auf die Autobahn willst - montier den Spiegel (oder einen Ersatz) wieder an.
Ich möchte nicht von der linken Spur nach rechts einscheren müssen (auch im Stadtverkehr übrigens nicht) ohne vorher in den Spiegel schauen zu können.

Nein. Er wäre nur dann Pflicht, wenn man durch die hinteren Scheiben nichts sehen kann bzw. diese gar nicht vorhanden sind.

Soweit ich weiß, hat der alte 6er BMW auch keinen rechten Außenspiegel. Das ist wohl nur ein Sicherheitsaspekt.

Zwei Spiegel (Innen und links) sind Pflicht, ein zweiter Außenspiegel ist nur dann vorgeschrieben, wenn transportierte Lasten den Innenspiegel nutzlos machen oder das Rückfenster mit Tönungsfolie beklebt ist.

Es gibt Autos, die sind ohne rechten Außenspiegel zugelassen. Aber wenn da mal einer dran war und die den jetzt nicht mehr hast, droht dir im Falle einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld.
Wenn es einen Unfall gibt, kann evtl auch dein Versicherungsschutz verfallen.
Ich würde also mir vom Schrott nen Spiegel holen und gut ist.
Hunley am 23. August 2007 12:04 Wenn es das Wägelchen auch schon ohne rechten Spiegel gegeben hat ist aber die Beweislast nicht einfach (Es sei denn der Stummel hängt noch dran). Ansonsten geb ich Dir recht mit dem Schrotti.
nein! am pkw sind nur 2 spiegel pflicht egal welche, früher gab es sowieso nir den linken außenspigel und den innenspiegel.
in ihrem fall ist lediglich die vorraussetzung dass die beiden anderen spigel noch voll intakt sind