Wenn ein Preis auf der Ware von dem am Regal abweicht, welcher ist dann verbindlich? Auch wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt- könnte man auf den Preis bestehen, der an der Ware klebt oder wie ist das?

Nein. Nach deutschem Recht hat der Kaufmann das Recht, noch an der Kasse vom Geschäft zurückzutreten. Vom Irrtum oder Fehler mal ganz abgesehen, die Preisauszeichnung wird unter deutschen Juristen nicht als Angebot angesehen, das der Kunde nur anzunehmen braucht, sondern als eine Einladung zum Bieten (invitatio ad offerendum). So mach der Kunde das Angebot, die Ware des Kaufmanns zu kaufen und der Kaufmann kann dann ja oder nein sagen.
Grundsätzlich gilt der Prei der in der Registrierkasse zum dazugehörigem Strichcode hinterlegt ist.
wj2000 am 5. August 2008 21:29 Richtig.
Fast richtig. Selbst da kann noch der Supervisor/Oberkassierer aus dem Gulli gestiegen kommen und den Vollzug des Kaufs hemmen, etwas weil der EK größer gewesen ist als der eingepflegte Verkaufspreis.
dock69 am 5. August 2008 21:41 Stimmt so nicht. Habe viele Jahre im Einzelhandel gearbeitet. Da wurden nicht selten versehentlich falsche Preise eingespielt. Der Verkäufer oder sein Chef entscheidet, ob und für welchen Preis verkauft wird. Auf jeden Fall kann sich der Kunde nicht auf die Anzeige der Kasse berufen. Es steht ihm frei, die Ware nicht zu kaufen.

Die Preisauszeichnung ist nur ein Angebot. Ein Vertrag entsteht erst an der Kasse durch die Bezahlung oder mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrages. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet überhaupt einen Kaufvertrag mit Dir abzuschließen.
der verkäufer kann sich auf irrtum berufen, der kunde kann nicht auf den evtl. niedrigeren preis bestehen.
Ich nehme mal an, Du hinterfragst hier einen Preis, der NICHT durch Bar-Code in einer Registrierkasse abrufbar ist?!
Dann gilt nämlich der Vorbehalt des Irrtums -- der Verkäufer KANN, aber er MUSS die Ware nicht zu diesem falschen Preis verkaufen.

Umstritten.
Meist wird man dem nachkommen und es Kulanz nennen.
Das Problem für das Unternehmen besteht darin, daß ein Verstoß gegen eine korrekte Preisauszeichnungspflicht jedenfalls eine Ordnungswidrihkeit darstellt.
Ja Ja Lupus, aber eben nicht bei Irrtm ! Bist Du eigentlich wirklich Berufsrichter ?
WolfRichter am 5. August 2008 21:37 Ich habe die Befähigung zum Richteramt.
Ich arbeite aber bei einer europäischen Institution.
Also bist Du Volljurist, nicht vorbestraft, unter 53 Jahre (!) und hast keinen Eintrag im Erziehungsregister ?
WolfRichter am 5. August 2008 21:43 Was soll das geben? Inquisition?
strick4a am 5. August 2008 21:53 Paule, Deine Äußerungen sind unterstellend und beleidigend......
was bitte unterstelle ich ? Hier gehts es um die Befähigung zum Richteramt. Richter werden in Deutschland meines Wissens berufen, haben keinesfalls eine höhere juristische Qualifikation als Rechtsanwälte oder Staatsanwälte.
bitmap am 5. August 2008 23:41 ''... haben keinesfalls eine höhere juristische Qualifikation als Rechtsanwälte oder Staatsanwälte.''
WolfRichter hat ja auch nichts Gegenteiliges behauptet. Worauf willst du eigentlich hinaus?

die Antwort von Hooliance ist o.k., denn alles andere würde einer wilden Umetikettierung im Laden durch die Kunden Vorschub leisten
c'est ca