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Ist der Preis auf dem Schild einer Ware verbindlich?

gefragt von potsdam am 05.08.2008 um 21:27 Uhr

Wenn ein Preis auf der Ware von dem am Regal abweicht, welcher ist dann verbindlich? Auch wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt- könnte man auf den Preis bestehen, der an der Ware klebt oder wie ist das?


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 5. August 2008 21:31
6x
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Nein. Nach deutschem Recht hat der Kaufmann das Recht, noch an der Kasse vom Geschäft zurückzutreten. Vom Irrtum oder Fehler mal ganz abgesehen, die Preisauszeichnung wird unter deutschen Juristen nicht als Angebot angesehen, das der Kunde nur anzunehmen braucht, sondern als eine Einladung zum Bieten (invitatio ad offerendum). So mach der Kunde das Angebot, die Ware des Kaufmanns zu kaufen und der Kaufmann kann dann ja oder nein sagen.

Kommentar von Simple_avatar2smallpaule63 am 5. August 2008 21:33

c'est ca


anonym
beantwortet von Hooliance am 5. August 2008 21:29
5x
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Grundsätzlich gilt der Prei der in der Registrierkasse zum dazugehörigem Strichcode hinterlegt ist.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 5. August 2008 21:29

Richtig.

Kommentar von Simple_avatar2smallpaule63 am 5. August 2008 21:32

Fast richtig. Selbst da kann noch der Supervisor/Oberkassierer aus dem Gulli gestiegen kommen und den Vollzug des Kaufs hemmen, etwas weil der EK größer gewesen ist als der eingepflegte Verkaufspreis.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 5. August 2008 21:41

Stimmt so nicht. Habe viele Jahre im Einzelhandel gearbeitet. Da wurden nicht selten versehentlich falsche Preise eingespielt. Der Verkäufer oder sein Chef entscheidet, ob und für welchen Preis verkauft wird. Auf jeden Fall kann sich der Kunde nicht auf die Anzeige der Kasse berufen. Es steht ihm frei, die Ware nicht zu kaufen.


dock69
beantwortet von dock69 am 5. August 2008 21:36
3x
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Die Preisauszeichnung ist nur ein Angebot. Ein Vertrag entsteht erst an der Kasse durch die Bezahlung oder mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrages. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet überhaupt einen Kaufvertrag mit Dir abzuschließen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 5. August 2008 21:29
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der verkäufer kann sich auf irrtum berufen, der kunde kann nicht auf den evtl. niedrigeren preis bestehen.


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 5. August 2008 21:32
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Ich nehme mal an, Du hinterfragst hier einen Preis, der NICHT durch Bar-Code in einer Registrierkasse abrufbar ist?!

Dann gilt nämlich der Vorbehalt des Irrtums -- der Verkäufer KANN, aber er MUSS die Ware nicht zu diesem falschen Preis verkaufen.





WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 5. August 2008 21:30
1x
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Umstritten.

Meist wird man dem nachkommen und es Kulanz nennen.

Das Problem für das Unternehmen besteht darin, daß ein Verstoß gegen eine korrekte Preisauszeichnungspflicht jedenfalls eine Ordnungswidrihkeit darstellt.

Kommentar von Simple_avatar2smallpaule63 am 5. August 2008 21:34

Ja Ja Lupus, aber eben nicht bei Irrtm ! Bist Du eigentlich wirklich Berufsrichter ?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 5. August 2008 21:37

Ich habe die Befähigung zum Richteramt.

Ich arbeite aber bei einer europäischen Institution.

Kommentar von Simple_avatar2smallpaule63 am 5. August 2008 21:40

Also bist Du Volljurist, nicht vorbestraft, unter 53 Jahre (!) und hast keinen Eintrag im Erziehungsregister ?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 5. August 2008 21:43

Was soll das geben? Inquisition?

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 5. August 2008 21:53

Paule, Deine Äußerungen sind unterstellend und beleidigend......

Kommentar von Simple_avatar2smallpaule63 am 5. August 2008 22:05

was bitte unterstelle ich ? Hier gehts es um die Befähigung zum Richteramt. Richter werden in Deutschland meines Wissens berufen, haben keinesfalls eine höhere juristische Qualifikation als Rechtsanwälte oder Staatsanwälte.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. August 2008 23:41

''... haben keinesfalls eine höhere juristische Qualifikation als Rechtsanwälte oder Staatsanwälte.''

WolfRichter hat ja auch nichts Gegenteiliges behauptet. Worauf willst du eigentlich hinaus?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. August 2008 21:31
1x
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die Antwort von Hooliance ist o.k., denn alles andere würde einer wilden Umetikettierung im Laden durch die Kunden Vorschub leisten




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