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Ist der nur in Testament erklärte Widerruf einer Bezugsberechtigung bezogen auf Lebensversicherung wirksam?

gefragt von maura am 05.02.2008 um 12:44 Uhr

Meine Tante hat mich in ihrem Testament als Bezugsberechtigte ihrer Lebensversicherung erklärt, d.h. nach ihrem Willen soll ich Anspruch auf Auszahlung der Versicherung haben. Ich wußte davon nichts, denn ursprünglich war ein Bruder meiner Tante als Bezugsberechtigter vorgesehen, er ist auch als solcher im Versicherungsvertrag bezeichnet. Die Versicherung wußte auch nichts von der Änderung und will jetzt die Summe nicht an mich ausbezahlen, sondern an den Onkel, ist das richtig so?


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anonym
beantwortet von nelson am 5. Februar 2008 12:45
2x
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Die Versicherung handelt richtig, der nur im Testament erfolgte Widerruf des ursprünglichen Bezugsberechtigten und die Einsetzung eines neuen Beugsberechtigten reicht nicht aus, dies hätte auch ggü. der Versicherung erklärt werden müssen oder zumindest hättest du davon wissen müssen, damit die Auszahlung an dich hätte erfolgen können.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 5. Februar 2008 12:51

Korrekt!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 5. Februar 2008 12:50
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Die Versicherung darf nur an die im Vertrag begünstigten Personen auszahlen. Wenn dich die Tante begünstigen wollte, hätte sie dies auch der Versicherung mitteilen müssen. Somit werden Tatsachen geschaffen, die vom Testamentwortlaut abweichen. Daher können sich die Erben untereinander einigen oder auch nicht, also gerichtlich streiten. Damit hätte dann die Versicherung nichts mehr am Hut.




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