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Ist der Minijop steuerfrei

gefragt von palme36 am 28.02.2008 um 16:59 Uhr

Arbeite über eine Zeitarbeitsfirma (x) bei in einen Industriebetrieb (y). Will nun bei (y) auf 400€ basis ein paar Stunden (maximal 40 pro Monat) nebenbei arbeiten. Sind die 400€ zuverdienst dann Steuerfrei?


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darkangel82
beantwortet von darkangel82 am 28. Februar 2008 17:01
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bis zu 400 Euro ist es ein Minijob und steuerfrei, alles was darüber ist, nicht.


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 28. Februar 2008 19:28
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Wenn der AG die Pauschalsteuer in Höhe von 2% mit übernimmt, ist der Minijob für dich steuerfrei. Er kann aber auch eine Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 6) verlangen oder die Pauschalsteuer auf dich umwälzen.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 28. Februar 2008 19:43

Quark, bei Minijob gibt es keine Steuerklasse 6, einzig die 2% Pauschalsteuer könnte der AG abziehen. wird aber im Normalfall vom AG getragen.

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 28. Februar 2008 19:51

Grundsätzlich muss der Aushilfslohn auf Lohnsteuerkarte versteuert werden! Die Sonderregelung mit den 2 % ist im § 40 a Abs. 2 EStG zu finden. Und wenn der AG auf die Vorlage der LSt-Karte besteht hat er das Recht dazu!




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