Arbeite über eine Zeitarbeitsfirma (x) bei in einen Industriebetrieb (y). Will nun bei (y) auf 400€ basis ein paar Stunden (maximal 40 pro Monat) nebenbei arbeiten. Sind die 400€ zuverdienst dann Steuerfrei?

bis zu 400 Euro ist es ein Minijob und steuerfrei, alles was darüber ist, nicht.
Wenn der AG die Pauschalsteuer in Höhe von 2% mit übernimmt, ist der Minijob für dich steuerfrei. Er kann aber auch eine Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 6) verlangen oder die Pauschalsteuer auf dich umwälzen.
Wolfi0410 am 28. Februar 2008 19:43 Quark, bei Minijob gibt es keine Steuerklasse 6, einzig die 2% Pauschalsteuer könnte der AG abziehen. wird aber im Normalfall vom AG getragen.
Grundsätzlich muss der Aushilfslohn auf Lohnsteuerkarte versteuert werden! Die Sonderregelung mit den 2 % ist im § 40 a Abs. 2 EStG zu finden. Und wenn der AG auf die Vorlage der LSt-Karte besteht hat er das Recht dazu!