Hallo, wir eine dreiköpfige familie Sohn ist zwei jahre sind vor zwei monaten in eine Wohnung gezogen, diese Wohnung hat einen PVC Boden der einfach nur auf dem blanken Beton festgeklebt worden ist. Jetzt beschweren sich die Mieter untendrunter über die Laufgeräusche und das Kind. Nun wollen die, dass wir eine Schalldämmung und einen teppich verlegen. Wie sieht da die rechtslage aus? Sind wir verpflichtet einen boden zu legen, obwohl bei Einzug ja ein Boden drin ist? Und müssen wir auch eine Schalldämmung legen, wegen der Laufgeräusche? Für Antworten wäre ich sehr dankbar

Eure Nachbarn unter Euch sollen sich an den Vermieter wenden, der alleine ist dafür zuständig...
Nein, müßt ihr nicht!!! Kinderlärm ist zu erdulden!!!!
Wenn der Boden einen Belag hat, seid ihr überhaupt nicht verpflichtet, darauf irgendwas zu verlegen.
Natürlich solltet Ihr Euer Kind so erziehen, daß es lernt, daß man zu bestimmten Zeiten (mittags, spätabends) nicht so viel Lärm machen soll. Aber bei einem Zweijährigen kann das nun wirklich noch keiner verlangen. Grundsätzlich ist bei Kinderlärm die Rechtsprechung auch auf Eurer Seite.
Ich verbanne ihn schon auf die Couch ab 20 Uhr liegt mein Sohn im Bett und ab 12 Uhr Mittags macht er Mittagschlaf. Er ist halt ein ganz normales Kind Danke für die Antwort

Das gleiche Problem haben wir auch mit unseren Nachbarn, unter und (!!!) neben uns. Wir ignorieren so was immer und sagen nur: Wenn der Vermieter eine Familie mit Kind in die Wohnung einziehen lässt, dann ist er der Ansicht, dass Kinderlärm für den Rest der Mieter zumutbar ist. Himmel, wir leben schließlich dort! Es ist doch keine Bibliothek!
Nun - nach ca. 1/2 Jahr haben sie es endlich eingesehen.
Und unser Sohn ist ein ganz normales Kind, er macht auch seinen Mittagsschlaf und ist abends nicht besonders aktiv.
Ja das denke ich mir auch.... Kinder weinen halt auch mal oder fallen hin.... aber jetzt hat ja auch die Hausverwaltung angerufen und sie meinen auch wir sollen doch des Friedens willen einen boden mit Dämmung legen. Aber wenn wir nicht in der Pflicht sind, dann lassen wir es darauf ankommen.....
Wieselchen1 am 8. Januar 2008 12:27 Das empfinde als Frechheit von eurem Hausverwalter! Denen würde ich einen geharnischten Brief schreiben und ihnen mitteilen, dass bei Abschluss des Mietvertrages bekannt war, dass ihr mit einem zweijährigen Kind dort einzieht. Und wenn die Hausverwaltung Frieden im Hause haben will, dann bitte nicht auf eure Kosten, dann sollen sie die Kosten übernehmen.
Das ist euer Recht. Kinder weinen nicht nur und fallen hin, Kinder toben auch oft und gerne. Und sie haben das Recht dazu, das auch in ihren eigenen vier Wänden zu tun!!!
Ja das denke ich auch.... es ist halt ne blöde Situation.... Wir haben uns entschieden es drauf ankommen zu lassen... Frieden im Haus möchte ich auch, aber ohne so viel Investieren zu müssen, denn das soll dann die Hausverwaltung machen, am Ende ist der Boden gelegt und dann ist es irgendwas anderes. Wir werden abwarten und zur größten Not geht es halt vor Gericht, aber ich kann ja auch mein Sohn nicht festbinden und das will ich auch gar nicht, es ist ein Kind und soll spielen dürfen in der Wohnung dafür zahlen wir ja auch Miete. Danke für den Zuspruch