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Ist der Mieter gezwungen seinen Schlüssel an jemanden auszuhändigen, für Notfälle?

gefragt von geithainzockergeithainzocker am 13.07.2009 um 17:30 Uhr

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Jaunty
beantwortet von Jaunty am 13. Juli 2009 17:32
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Nein. Der Mieter hat in seiner Wohnung das Hausrecht und entscheidet selbst wem er einen Schlüssel überlässt und wem nicht.


Nellina
beantwortet von Nellina am 13. Juli 2009 17:31
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Nein, man kann ich nicht zwingen. Es gibt ja immer noch die Feuerwehr, die im Notfall aufbrechen kann.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 13. Juli 2009 17:31
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Wenn der Vermieter das aus bestimmten Gründen verlangt glaube ich ja. Aber den kann man ja irgendjemanden aus der Familie geben - das reicht auch, glaube ich.


anonym
beantwortet von Willy123 am 13. Juli 2009 17:32
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Definitiv NEIN.

Du hast das alleinige Hausrecht. Und du bestimmst was mit der Wohnung und den dazugehörigen Schlüsseln passiert. Der Vermieter kann da auch keine Vorschriften machen.

Es ist allerdings ratsam sich eine Vertrauensperson zu suchen die einen Schlüssel hat. Denn passieren kann immer mal was. Und dann haben Rettungskräfte bspw. die Möglichkeit aufzuschließen und müssen nicht mit Gewalt reingehen.


anonym
beantwortet von mellia35 am 13. Juli 2009 17:32
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Nein, denn wer bestimmt was ein Notfall ist.


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