mystery2726 am 05.05.2009 um 20:19 Uhr
Mein Freund arbeitet seit 2 Jahren in einem 10km entfernten Betrieb. Den Weg zur Arbeit legt er jeden Arbeitstag mit dem Auto zurück da er Nachts anfangen muß. Heute haben wir den Bescheid (Lohnsteuer) vom Finanzamt bekommen. Da steht daß er für das Jahr 2008 nichts mehr rausbekommt. Ich dachte bei der neuen Pendlerpauschale kann man den ersten kilometer schon absetzen. Beim Telefonat argumentierten die das lohnt sich erst ab dem 13. kilometer und er hätte letztes Jahr zuviel verdient(19000 brutto?????). soll man da einspruch erheben?

Wenn er nicht weitere Werbungskosten (ca. 250€) hat, lohnt der Aufwand nicht.

Gibt es denn noch weitere Werbungskosten. Wenn nur die KM-Pauschale als Werbungskosten geltend gemacht wurden, ergäbe das eine Summe von 690,- €.
Dann gibt es nichts wieder...
Ich würde mich nicht einfach abwimmeln lassen und Widerspruch einlegen. Dann wird die Sache von einer anderen Dienststelle nochmal geprüft. Oder versuche mal mit ELSTER, was dabei heraus kommt.

Rechtmittel einlegen. Da will Euch einer hinters Licht führen, weil er "zuviel" Arbeit damit hat, den Bescheid von 2008 zu ändern.
Volker13 am 5. Mai 2009 20:24 Quatsch!!!
Jeder AN erhält automatisch 920 € Werbungskosten-Pauschale, die bei dem LSt-Abzug schon berücksichtigt werden. Da dein Freund mit seinen 10 km nicht darüber kommt, ergibt sich keine Auswirkung.