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Ist der Lebenspartner meiner Mutter Unterhaltspflichtig?

gefragt von gogogismo am 29.08.2008 um 18:28 Uhr

Hallo, ich hätte folgende Frage: Seit meinem 15. Lebensjahr ist mein Exvater mir gegenüber Unterhaltspflichtig. Es gab zwar immer wieder querelen, aber im großen und ganzen hat er gezahlt. Nun stellt sich die Frage auf, ob der neue Lebenspartner meiner Mutter, der zeitgleich mit meinem Exvater, meiner Mutter und mir in WG ähnlichen Verhältnissen zusammenlebt(e), nun auch Unterhaltspflichtig mir gegenüber werden könnte. Wenn ja, ob es eine gewisse Frist gibt, in denen er und meine Mutter zusammeleben müssten um eine sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft zu erfüllen. Es würde mich sehr interessieren, weil ich vermute, dass mein Exvater sich in Zukunft um den Unterhalt drücken will.


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Qetan
beantwortet von Qetan am 29. August 2008 18:30
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Unterhaltspflichtig ist nur der leibliche Vater.

Kommentar von gogogismo am 30. August 2008 13:41

danke ;)


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 29. August 2008 18:31
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nein, ist er nicht. das käme nur dann in betracht, wenn er dich adoptieren würde. bis dahin ist und bleibt dein vater unterhaltspflichtig


unsterblichkeit
beantwortet von unsterblichkeit am 29. August 2008 18:32
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Imho ist er nur unterhaltspflichtig, wenn er dich adoptiert. Dein Vater (Erzeuger) zahlt Unterhalt bis du eine Ausbildung abgeschlossen/abgebrochen hast oder eine Studium abgeschlossen/abgebrochen oder bis du 27 (?) bist.


neomatt
beantwortet von neomatt am 29. August 2008 18:36
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Mit "Exvater" (was für ein Wort!) meinst du sicher deinen leiblichen Vater. Der ist und bleibt als Einziger unterhaltspflichtig.

Kommentar von motzki am 29. August 2008 18:48

Korrekt!


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 29. August 2008 18:32
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Nein ist er nicht. Warum auch?





Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 29. August 2008 18:46
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eine super Idee!

Nur:

völlig unrealistisch! Da wären völlig unbeteiligte Menschen plötzlich zu Zahlungen gezwungen? Funktioniert nicht!


Coccodrillo
beantwortet von Coccodrillo am 29. August 2008 19:04
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unterhaltspflichtig ist immer nur der erzeuger, also dein "exvater", wie du ihn nennst und zwar bis du eine ausbildung abgeschlossen oder ein studium beendet hast und auf eigenen beinen stehen kannst. außer der neue mann an der seite deiner mutter würde dich adoptieren wollen. da müßte dein vater sein einverständnis geben. was sagt dein fast-stiefvater dazu? würde er für deinen unterhalt sorgen können/wollen? da wäre noch einiges zu klären.


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