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Ist der Kneipenwirt verantwortlich, wenn ein Stammgast raus geht und betrunken Auto fährt?

gefragt von Leckerbissen am 26.02.2008 um 10:26 Uhr

Mein Freund, der eine Kneipe hat, rief mich vorhin an und erzählte mir einen Vorfall von letzter Nacht: einer seiner Stammgäste sei ziemlich betrunken gewesen und wollte dann heimfahren. Er (mein Freund) schaffte es nicht, ihn davon abzuhalten, weil der Stammgast sehr aggressiv wurde. Ein anderer Gast meinte, er als Wirt habe zumindest eine Teilschuld, wenn jetzt etwas passiere. Stimmt das?


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. Februar 2008 10:29
3x
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ER hat das getan, was er tun konnte.


DrLove
beantwortet von DrLove am 26. Februar 2008 11:10
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da krieg ich ja schon wieder nen hals!
soll ein wirt etwa jeden gast fragen, ob er mit dem auto da ist und dann jedem der mehr als 4 bier getrunken hat, den schlüssel abnehmen?
es ist ja wohl jeder selber dafür verantwortlich, dass er ohne auto saufen geht!
bekommt etwa auch der fussgänger schuld, wenn er vom betrunkenen angefahren wird?
er hätte ja um diese zeit mit besoffenen autofahrern rechnen müssen und daheim bleiben können...
so was, also nochmal:
derjenige der trinkt, hat die alleinschuld, wenn er auto fährt!
don't drink and drive!


anonym
beantwortet von Karola44 am 26. Februar 2008 10:28
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Also ich habe schon mal gehört, dass ein Wirt nichts mehr ausschenken darf, wenn der Gast voll ist. Aber das mit dem Auto kann er nicht wissen und liegt nicht in seiner Verantwortung, es sei denn der Gast war sturzbetrunken!


Taraa
beantwortet von Taraa am 26. Februar 2008 10:28
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Teilschuld? Kann ich so nicht bestätigen. Er hätte aber die Polizei anrufen, und den Vorfall melden können....


Katzensklave
beantwortet von Katzensklave am 26. Februar 2008 10:41
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Rechtlich gesehen hat er keine Schuld.





RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 26. Februar 2008 10:45
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Er sollte ihm nicht gerade ins Auto helfen! Aber ansonsten ist dem Wirt sicher keine Schuld anzulasten! Er hätte es wohl auch mit normalen Mitteln gar nicht schaffen können, den Gast dazu zu bewegen, seinen Schlüssel abzugeben. Letztendlich hätte er tatsächlich die Polizei arlamieren müssen. Nur kann man ihn dazu sicher nicht zwingen, weil er sich dadurch ja praktisch seine eigene Existenz torpedieren würde!


comarel
beantwortet von comarel am 26. Februar 2008 10:28
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Das habe ich auch schon mal gehört. Der Wirt hätte dem Gast bereits nach den ersten Bierchen den Autoschlüssel in Kommission nehmen müssen, nötigenfalls, bevor er den Heimweg angetraten wäre die Polizei rufen müssen.

Kommentar von Simple_avatar10smallWhisper08 am 26. Februar 2008 10:34

Gehört habe ich das auch schon, das der Wirt einen Betrunkenen nicht mehr fahren lassen darf. ABER, stell dir mal vor, alle die sich ein Bierchen bestellen, müssen gleich ihren Auto- oder Fahrradschlüssel auf die Theke legen. ...

Kommentar von Caf8a3595bdac965238ca5caba361d24smallcomarel am 26. Februar 2008 10:58

Na ja, bei einem Bierchen sagt man vielleicht noch nichts, aber eigentlich ist ein Bierchen schon zu viel zum Fahren. Doch die Wirte werden normalerweise Anhaltspunkte haben ab wieviel Bierchen die Promillegrenze erreicht ist. Und dann sollte er eingreifen: Entweder noch ein Bier, dann aber Schlüssel her, oder du fährst jetzt nach Hause SAchlecht nur, wenn einer schon vorher in eriner anderen Kneipe war oder noch schlimmer bereits zu Hause angefangen hat. Eigentlich sollte man erst gar kein Auto benutzen, wenn man vor hat zu trinken.


Familienglueck
beantwortet von Familienglueck am 26. Februar 2008 10:30
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Nicht er als Wirt hat eine Teilschuld, sondern als Zeuge, wenn er nichts dagegen unternimmt. Da er es verhindern wollte, wird dies nicht mehr der Fall sein. Er hätte aber außerdem noch die Polizei informieren sollen.




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