beantwortet von monja1995 am 11. August 2008 15:54
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Du hast einen festen Pfändungsfreibetrag und wie sich Dein Einkommen zusammen setzt ist nicht relevant. Das einzige, was Dir nicht gepfändet wird und Du über dem Pfändungsfreibetrag behalten darfst, sind Schicht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
Hey Leute,
ich bin 22 Jahre und hab auf der Agentur für Arbeit einen Antrag auf auszug gestellt, dieser wurde mir genehmigt.
Ich gehe für 165 euro arbeiten und habe jetzt das angebot bek...
Mein Mann arbeitet als Fliesenleger und macht nur noch Überstunden(bis zu 13 Stunden am Tag insgesamt),. Seit ca 5 Monaten kommt jetzt das Gehalt nicht mehr pünktlich, mal 14 Tage spä...
arbeitgeber zahlt nicht den vollen lohn...da jemand geklaut hat !
ich bin im einzelhandel tätig... folgendes problem:jemand meiner arbeitskollegen hatte sich an der kasse bzw am tresor bedient...
Hey Leute,
ich bin 22 Jahre und hab auf der Agentur für Arbeit einen Antrag auf auszug gestellt, dieser wurde mir genehmigt.
Ich gehe für 165 euro arbeiten und habe jetzt das angebot bek...
Mein Mann arbeitet als Fliesenleger und macht nur noch Überstunden(bis zu 13 Stunden am Tag insgesamt),. Seit ca 5 Monaten kommt jetzt das Gehalt nicht mehr pünktlich, mal 14 Tage spä...
arbeitgeber zahlt nicht den vollen lohn...da jemand geklaut hat !
ich bin im einzelhandel tätig... folgendes problem:jemand meiner arbeitskollegen hatte sich an der kasse bzw am tresor bedient...
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''Das einzige, was Dir nicht gepfändet wird und Du über dem Pfändungsfreibetrag behalten darfst, sind Schicht-, Sonn- und Feiertagszuschläge''
Sicher?
Ja, habe zwei solche Fälle im Kollegenkreis