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Ist der Kinderbetreuungszuschuss, den mir mein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlt pfändbar?

gefragt von Kroete75 am 11.08.2008 um 15:49 Uhr

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anonym
beantwortet von monja1995 am 11. August 2008 15:54
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Du hast einen festen Pfändungsfreibetrag und wie sich Dein Einkommen zusammen setzt ist nicht relevant. Das einzige, was Dir nicht gepfändet wird und Du über dem Pfändungsfreibetrag behalten darfst, sind Schicht-, Sonn- und Feiertagszuschläge

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. August 2008 17:12

''Das einzige, was Dir nicht gepfändet wird und Du über dem Pfändungsfreibetrag behalten darfst, sind Schicht-, Sonn- und Feiertagszuschläge''

Sicher?

Kommentar von monja1995 am 28. Oktober 2008 13:39

Ja, habe zwei solche Fälle im Kollegenkreis


bitmap
beantwortet von bitmap am 11. August 2008 15:56
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