Habe heute Theater mit einem älteren Mann gehabt, der mir auf dem Radweg plötzlich reinlief. Zum Glück ist nichts passiert- aber er schrie mich an, wenn ich hier schon so rasant unterwegs sei, müsste ich zumindest einen Helm tragen, denn er bezahle meinen Schädelbruch nicht. Naja...Ist es denn neuerdings Pflicht, als Radfahrer einen Helm zu tragen??
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Nein, bisher gibt es für Radfahrer keine Helmpflicht. Allerdings gibt es reichlich Empfehlungen, einen Helm zu tragen.
Nein, leider nicht. Es könnte viele Menschenleben retten. L.G.
Noch mehr, wenn sie teilweise nicht wie die Idioten auf Hauptstrassen oder wie abgebrannte an Steilhängen rumfahren würden.
Nein, is keine Pflicht und auch nicht bussgeldbewährt
HerrLich am 15. Februar 2008 20:39 Bußgeld ;-)

Nein, Helm ist nicht Pflicht, aber "nicht auf
dem Radweg rumlatschen" ist Pflicht!
Solche Kasper lieb ich ja! Keinen Ahnung aber fett
am rumpöbeln auf Unschuldige. Könnt ich rasten!
bitmap am 15. Februar 2008 21:06 Immer mit der Ruhe. Es gibt auch Wege, die (per entsprechendem Schild) sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger ausgeschildert sind. Und nicht immer ist da ne klare Trennlinie oder Markierungen drauf.
JakobsEltern am 15. Februar 2008 21:23 Oben steht aber "Radweg".
knetartpunktde am 15. Februar 2008 21:31 Ich war mal ein paar Jahre Kurierfahrer, da lernt man Verkehrsteilnehmer einzuschätzen.
Um Radfahrer, die so wie "JakobsEltern" (ganz toller Nick!) über Fussgänger herziehen, habe ich immer einen großen Bogen gemacht. Diese spiessige rechthaberische Einstellung macht sie genauso gefährlich wie den 80jährigen seh- und hörbehinderten Autofahrer.
Als Radfahrer sollte man irgendwann begriffen haben, daß man aufgrund seiner schmalen Silhouette und der relativ hohen Geschwindigkeit für Fussgänger besonders auf Radwegen eine Gefahr darstellt.
Es ist normal, daß ein Fußgänger ohne an einen Radfahrer zu denken, auf dem Radweg herumlatscht !
JakobsEltern am 15. Februar 2008 22:27 Ich antworte mal schnell für meinen Mann, der das oben geschrieben hat: Wir sind keine Radfahrer. Und was hat das mit dem Nick zu tun???
@ knetart: deine Einschätzung mag zwar richtig sein, weil auf Lebenserfahrung basierend. Aber ich werde mich nicht damit abfinden, daß auf dem RADweg rumlaufende Fußgänger in ihrer Sorglosigkeit und Verantwortungslosigkeit auch noch wohlwollend bestätigt werden. Wenns zum Crash kommt, kann der Fußgänger durchaus ganz oder teilweise für Verletzungen des Radlers in Regress genommen werden ... Bin auch schon mal mit nem Fußgänger auf "meinem" Weg kollidiert. War nicht vorhersehbar, obwohl ich die gleiche Einschätzung wie Du hatte.
nein is keine pflicht,wäre aber natürlich besser

Pflicht nicht und leider erkennen viele Menschen zu spät, wie sinnvoll und wichtig dieser Schutz ist!

Nein, Pflicht ist es nicht, aber sinnvoll wäre es trotzdem. Muß denn immer erst alles per Gesetz geregelt werden?
Aber ein Fußgänge hat auf einem ausgeschilderten Radweg nichts zu suchen, gilt auch umgekehrt. Und wenn ein Radweg da ist, ist dessen Benutzung für den Radler Pflicht.
So.
in Deutschland nicht, auf Mallorca außerhalb der Ortschaften schon ...
aus der Rechtssprechung, leider hab ich kein Datum von so einem Schadensersatz- urteil, aber ich glaub in letzten Jahr:
Wenn Sie als Radfahrer unschuldig verletzt werden, also der andere den Schadensersatz leisten muss, so erhalten Sie weniger bei "Helm-Verweigerung".
P.S.: Muss eigentlich jeder Pups von Berlin oder Brüssel aus verboten oder "genehmigt" sein ?? Was ist unsere Freiheit uns wert ??