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Ist der Helm für Radfahrer Pflicht?

gefragt von chicachicaletta am 15.02.2008 um 20:31 Uhr

Habe heute Theater mit einem älteren Mann gehabt, der mir auf dem Radweg plötzlich reinlief. Zum Glück ist nichts passiert- aber er schrie mich an, wenn ich hier schon so rasant unterwegs sei, müsste ich zumindest einen Helm tragen, denn er bezahle meinen Schädelbruch nicht. Naja...Ist es denn neuerdings Pflicht, als Radfahrer einen Helm zu tragen??


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gri1su
beantwortet von gri1su am 15. Februar 2008 20:33
9x
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Nein, bisher gibt es für Radfahrer keine Helmpflicht. Allerdings gibt es reichlich Empfehlungen, einen Helm zu tragen.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 15. Februar 2008 20:32
3x
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Nein, leider nicht. Es könnte viele Menschenleben retten. L.G.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 15. Februar 2008 20:34

Noch mehr, wenn sie teilweise nicht wie die Idioten auf Hauptstrassen oder wie abgebrannte an Steilhängen rumfahren würden.


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 15. Februar 2008 20:31
1x
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Nein, is keine Pflicht und auch nicht bussgeldbewährt

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 15. Februar 2008 20:39

Bußgeld ;-)


JakobsEltern
beantwortet von JakobsEltern am 15. Februar 2008 20:33
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Nein, Helm ist nicht Pflicht, aber "nicht auf

dem Radweg rumlatschen" ist Pflicht!

Solche Kasper lieb ich ja! Keinen Ahnung aber fett

am rumpöbeln auf Unschuldige. Könnt ich rasten!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Februar 2008 21:06

Immer mit der Ruhe. Es gibt auch Wege, die (per entsprechendem Schild) sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger ausgeschildert sind. Und nicht immer ist da ne klare Trennlinie oder Markierungen drauf.

Kommentar von Ccd99138ae5b3812d913f91fa3c75c2csmallJakobsEltern am 15. Februar 2008 21:23

Oben steht aber "Radweg".

Kommentar von 9f9f301d19a1309c4e081d95ec1db39csmallknetartpunktde am 15. Februar 2008 21:31

Ich war mal ein paar Jahre Kurierfahrer, da lernt man Verkehrsteilnehmer einzuschätzen.

Um Radfahrer, die so wie "JakobsEltern" (ganz toller Nick!) über Fussgänger herziehen, habe ich immer einen großen Bogen gemacht. Diese spiessige rechthaberische Einstellung macht sie genauso gefährlich wie den 80jährigen seh- und hörbehinderten Autofahrer.

Als Radfahrer sollte man irgendwann begriffen haben, daß man aufgrund seiner schmalen Silhouette und der relativ hohen Geschwindigkeit für Fussgänger besonders auf Radwegen eine Gefahr darstellt.

Es ist normal, daß ein Fußgänger ohne an einen Radfahrer zu denken, auf dem Radweg herumlatscht !

Kommentar von Ccd99138ae5b3812d913f91fa3c75c2csmallJakobsEltern am 15. Februar 2008 22:27

Ich antworte mal schnell für meinen Mann, der das oben geschrieben hat: Wir sind keine Radfahrer. Und was hat das mit dem Nick zu tun???

Kommentar von Kaldex am 16. Februar 2008 00:37

@ knetart: deine Einschätzung mag zwar richtig sein, weil auf Lebenserfahrung basierend. Aber ich werde mich nicht damit abfinden, daß auf dem RADweg rumlaufende Fußgänger in ihrer Sorglosigkeit und Verantwortungslosigkeit auch noch wohlwollend bestätigt werden. Wenns zum Crash kommt, kann der Fußgänger durchaus ganz oder teilweise für Verletzungen des Radlers in Regress genommen werden ... Bin auch schon mal mit nem Fußgänger auf "meinem" Weg kollidiert. War nicht vorhersehbar, obwohl ich die gleiche Einschätzung wie Du hatte.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 15. Februar 2008 20:33
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nein is keine pflicht,wäre aber natürlich besser





RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 15. Februar 2008 20:34
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Pflicht nicht und leider erkennen viele Menschen zu spät, wie sinnvoll und wichtig dieser Schutz ist!


littletiger
beantwortet von littletiger am 15. Februar 2008 21:04
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Nein, Pflicht ist es nicht, aber sinnvoll wäre es trotzdem. Muß denn immer erst alles per Gesetz geregelt werden?
Aber ein Fußgänge hat auf einem ausgeschilderten Radweg nichts zu suchen, gilt auch umgekehrt. Und wenn ein Radweg da ist, ist dessen Benutzung für den Radler Pflicht.
So.


Mismid
beantwortet von Mismid am 15. Februar 2008 22:45
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in Deutschland nicht, auf Mallorca außerhalb der Ortschaften schon ...


anonym
beantwortet von rsony am 9. März 2008 20:23
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aus der Rechtssprechung, leider hab ich kein Datum von so einem Schadensersatz- urteil, aber ich glaub in letzten Jahr:

Wenn Sie als Radfahrer unschuldig verletzt werden, also der andere den Schadensersatz leisten muss, so erhalten Sie weniger bei "Helm-Verweigerung".

P.S.: Muss eigentlich jeder Pups von Berlin oder Brüssel aus verboten oder "genehmigt" sein ?? Was ist unsere Freiheit uns wert ??


Domi48622
beantwortet von Domi48622 am 28. März 2008 21:18
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