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Ist der Erste-Hilfe-Kurs am Kind auch für den Führerschein gültig ?

gefragt von TschuiTschui am 03.02.2009 um 18:35 Uhr

Hallo, ich mach grad meínen Führerschein und hab bereits mehrere EHK besucht. Leider sind die schon ne weile her und der aktuellsten Kurs ( 2 jahre) ist eben der am Kind. Ist der auch für den Führerschein zu lässig?

Grüße


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anonym
beantwortet von chris5984 am 3. Februar 2009 18:36
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nein eigentlich nicht. da er schon 2 jahre her ist.


Tschui
beantwortet von Tschui am 3. Februar 2009 18:38
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Die Frau in der Fahrschule meinte das man bis zu fünf Jahre die Urkunde einreichen kann. Aber ist der EHK am Kind denn überhaupt gültig für den Schein?

grüße


anonym
beantwortet von annyka am 3. Februar 2009 18:45
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ich würde auf jeden fall noch nen lsm kurs machen oder wenn er für nen lkw schein ist dann den normalen eh kurs machen......


Franticek
beantwortet von Franticek am 4. Februar 2009 08:55
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Der Kurs am Kind wird wohl nicht anerkannt. Da du aber schon Erste Hilfe Kurse hast und sicherlich auch noch Bescheinigungen dazu, dann ist das OK. Diese Kurse verfallen nicht und sind unbegrenzt gültig.
Den Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen brauchst du dann nicht, denn das ist nichts anderes als ein abgespeckter EHK, damit Führerscheinanwärter das schneller bekommen und wenigstens ein bißchen Ahnung haben. Ein (normaler) EHK ist auf jeden Fall besser und auch anerkannt. Ob es sinnvoll ist, alle x Jahre nochmal einen Kurs zu besuchen, das ist eine Sache. Aber für den Führerschein reicht auch eine ältere Bescheinigung.


Tschui
beantwortet von Tschui am 4. Februar 2009 19:13
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Hai, also ich hab da heute angerufen und mein alter EHK ist gültig. Der am Kind, wie schon erwähnt, ist nicht gültig. Danke für die Antworten :)

Grüße


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 19. Februar 2009 19:37
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die frage kann ich Dir nicht beantworten,aber wenn du Sicher gehen möchtest mäche einen Neuen 1ste Hilfe kurs

www.dualedienste.homepage24.de


tembaak
beantwortet von tembaak am 28. Februar 2009 15:51
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Unter dem Titel "Erste Hilfe am Kind" werden inhaltlich und zeitlich sehr unterschiedliche Kurse angeboten. Daher werden wird "Erste Hilfe am Kind" im Regelfall nicht als Erste-Hilfe-Lehrgang (16 UE a 45 Minuten)erkannt. In einigen Bundesländern aber als Erste-Hilfe-Training ( 8UE) wenn der Kurs mindestens 8 UE dauert und von einer "ermächtigten Stelle " nach BGG 948 durchgeführt wird. Weitere Infos unter www.sanitaetsschule-tembaak.de Dieter Tembaak, Sanitätsschule Tembaak


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