Meine Mutter soll eine gesetzliche Betreuerin bekommen. Bedeutet das dann, dass sie "entmündigt" ist und nichts mehr alleine entscheiden darf? Hoffe auf Aufklärung!
Soviel ich weiss gibt es keine Entmündigung mehr. Die Betreuer wollen aber auch nichts böses. Es ist praktisch eine Hilfe für Angelegenheiten die man nicht mehr selbst regeln kann...

Hoffentlich beruhigt Dich diese Information etwas.
"Info: Entmündigung
Wenn Menschen ihr sSie für bestimmte Dinge des täglichen Lebens eine Betreuung - früher wurden diese Menschen entmüdigt. Solange Menschen also nicht völlig geschäftsunfähig sind, können sie nach ihren Fähigkeiten ein freies Leben führen. Durch das Betreuungsverfahren wird darüber entschieden, ob sie in bestimmten Angelegenheiten Hilfe benötigen. Wichtig ist es vor allem, den richtigen Betreuer zu finden, um sich vor Ausnutzung oder Vernachlässigung zu schützen."
aus: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/compiled/Entmuendigung.htm
critter am 25. Juni 2007 23:19 Hier nochmal der Text, oben ist er ja ganz sinnentstellt:
Wenn Menschen ihr Leben nicht mehr selbst regeln können, benötigen sie für bestimmte Dinge des täglichen Lebens eine Betreuung - früher wurden diese Menschen entmüdigt. Solange Menschen also nicht völlig geschäftsunfähig sind, können sie nach ihren Fähigkeiten ein freies Leben führen. Durch das Betreuungsverfahren wird darüber entschieden, ob sie in bestimmten Angelegenheiten Hilfe benötigen. Wichtig ist es vor allem den richtigen Betreuer zu finden, um sich vor Ausnutzung oder Vernachlässigung zu schützen.
Herzlichen Dank, critter!!

http://www.gesetzliche-betreuung.de/gesetzlicheBetreuung.htm So weit geht das nicht gleich, könnte aber ein erster Schritt sein. Ist deine Mutter noch geistig klar? Kann sie ihren Willen noch deutlich äußern? Oder kann sie sich nur selber nicht versorgen oder ihr Leben in Griff bekommen. Ihr müsst das miteinander und auch mit dem Amt besprechen, damit das klar läuft. Vorher involvieren, nicht vor vollendete Tatsachen stellen lassen.
Herzlichen Dank! Ja, sie ist noch soweit klar, kann sich aber nicht mehr richtig selbst versorgen.

Du solltes die Vormundschaft für deine Mutter beantragen. Dann ist eine gesetzliche Betreuung nicht mehr notwendig und du brauchst da keine Angst mehr haben, dass jemand anderes über ihr Leben bestimmt.
bei der gesetzlichen Betreuung ist der Betreuer dem Vormundschaftsgericht veranwortlich. Mittels einem Jahresbericht muss Rechenschaft über die Betreuung gegeben werden und auch über Vermögensverwaltung