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Ist der Einsatz einer gesetzlichen Betreuung gleichzusetzen mit einer Entmündigung?

gefragt von SigridK am 25.06.2007 um 22:59 Uhr

Meine Mutter soll eine gesetzliche Betreuerin bekommen. Bedeutet das dann, dass sie "entmündigt" ist und nichts mehr alleine entscheiden darf? Hoffe auf Aufklärung!


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anonym
beantwortet von Mikolina am 26. Juni 2007 01:46
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Soviel ich weiss gibt es keine Entmündigung mehr. Die Betreuer wollen aber auch nichts böses. Es ist praktisch eine Hilfe für Angelegenheiten die man nicht mehr selbst regeln kann...


critter
beantwortet von critter am 25. Juni 2007 23:04
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Hoffentlich beruhigt Dich diese Information etwas.

"Info: Entmündigung

Wenn Menschen ihr sSie für bestimmte Dinge des täglichen Lebens eine Betreuung - früher wurden diese Menschen entmüdigt. Solange Menschen also nicht völlig geschäftsunfähig sind, können sie nach ihren Fähigkeiten ein freies Leben führen. Durch das Betreuungsverfahren wird darüber entschieden, ob sie in bestimmten Angelegenheiten Hilfe benötigen. Wichtig ist es vor allem, den richtigen Betreuer zu finden, um sich vor Ausnutzung oder Vernachlässigung zu schützen."

aus: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/compiled/Entmuendigung.htm

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 25. Juni 2007 23:19

Hier nochmal der Text, oben ist er ja ganz sinnentstellt:

Wenn Menschen ihr Leben nicht mehr selbst regeln können, benötigen sie für bestimmte Dinge des täglichen Lebens eine Betreuung - früher wurden diese Menschen entmüdigt. Solange Menschen also nicht völlig geschäftsunfähig sind, können sie nach ihren Fähigkeiten ein freies Leben führen. Durch das Betreuungsverfahren wird darüber entschieden, ob sie in bestimmten Angelegenheiten Hilfe benötigen. Wichtig ist es vor allem den richtigen Betreuer zu finden, um sich vor Ausnutzung oder Vernachlässigung zu schützen.

Kommentar von SigridK am 27. Juni 2007 15:50

Herzlichen Dank, critter!!


Luise
beantwortet von Luise am 25. Juni 2007 23:05
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http://www.gesetzliche-betreuung.de/gesetzlicheBetreuung.htm So weit geht das nicht gleich, könnte aber ein erster Schritt sein. Ist deine Mutter noch geistig klar? Kann sie ihren Willen noch deutlich äußern? Oder kann sie sich nur selber nicht versorgen oder ihr Leben in Griff bekommen. Ihr müsst das miteinander und auch mit dem Amt besprechen, damit das klar läuft. Vorher involvieren, nicht vor vollendete Tatsachen stellen lassen.

Kommentar von SigridK am 27. Juni 2007 15:49

Herzlichen Dank! Ja, sie ist noch soweit klar, kann sich aber nicht mehr richtig selbst versorgen.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 26. Juni 2007 07:07
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Du solltes die Vormundschaft für deine Mutter beantragen. Dann ist eine gesetzliche Betreuung nicht mehr notwendig und du brauchst da keine Angst mehr haben, dass jemand anderes über ihr Leben bestimmt.


anonym
beantwortet von strippe am 31. Januar 2008 09:23
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bei der gesetzlichen Betreuung ist der Betreuer dem Vormundschaftsgericht veranwortlich. Mittels einem Jahresbericht muss Rechenschaft über die Betreuung gegeben werden und auch über Vermögensverwaltung


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