Ich habe gestern das Fahrzeug meiner Mutter verkauft. Beim Kauf wollte der neue Besitzer aber am liebsten eine Vollmacht von meiner Mutter sehen und sagte, dass in den neuen Fahrzeugbriefen wohl sogar steht, dass der Besitzer des Fahrzeugbriefs nicht gleich der Besitzer des Fahrzeugs ist. Stimmt das? Früher hieß es doch immer, wer der Besitzer des Fahrzeugbriefs ist, dem gehört auch das Fahrzeug?

Ja, er ist Besitzer, aber nicht Eigentümer. Bei einem Leihwagen bekommst du auch den Fahrzeugschein als temporärer Besitzer ausgehändigt. Der Inhaber des Fahrzeug-Briefs (jetzt "Fahrzeugschein 2") ist meist der Eigentümer (der ist bei Leihwagen auf das Unternehmen ausgestellt).

Besitzer der Fahrzeuges ist, wer die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug hat. Berechtigter Besitzer ist, wer das mit z.B. Einwilligung des Eigentümers macht.
Wer im KFZ-Brief eingetragen ist, ist in aller Regel (wenngleich nicht immer) Eigentümer des Fahrzeuges. Der Besitz des Briefes allein begründet noch kein Eigentum am KFZ.
Knowledge am 24. September 2007 20:54 Richtig, Wolf.
Besitzer des Fahrzeuges ist, der im Kfz.-Brief steht.
Wenn Du im Besitz des Fahrzeugbriefes bist, kannst Du natürlich u.U. auch jede Menge Blödsinn machen!?
Raimund1 am 24. September 2007 20:23 Der Brief ist kein "hinkendes" Wertpapier. HirnClaudia hat Recht
Knowledge am 24. September 2007 20:53 Nein, Claudia, im Brief ist meist der Eigentümer eingetragen, nicht unbedingt der momentane Besitzer des Fahrzeugs.
Eigentümer und Besitzer?! - da hast Du Recht Knowledge. Ich habe die Frage aber so verstanden, dass das Auto der Mutter scheinbar ohne Einwilligung verkauft werden soll (das ist jetzt eine Mutmaßung). Daher will der Käufer natürlich auch die Unterschrift bzw. Vollmacht der Mutter haben.

Der Fahrzeugbrief erteilt keine Auskunft über Eigentümer oder Halter des KfZ. Wenn ich ein KfZ kaufe, muss ich nicht im Brief eingetragen werden. Ein KfZ kann auch ohne Schriftform übereignet werden. Der Brief muss allerdings dem Käufer übergeben werden. Wozu ist der Brief dann gut? 1. Die Beurkundung der Betriebserlaubnis für das KfZ. 2. Nachweis, dass der Besitzer über das KfZ verfügen darf. Ohne den Brief bekommt man bei einer Ummeldung keine neuen Kennzeichen, da man weder Betriebserlaubnis noch Verfügungsberechtigung nachweisen kann. Im Brief muß man dazu nicht namentlich aufgeführt sein. Siehe auch StVZO § 23 Abs. 1 S. 3 und § 27 Abs. 3!
Knowledge am 24. September 2007 20:52 Martin, es geht doch um den Fahrzeug-Schein (jetzt "Fahrzeugschein 1")
Bei deiner Frage geht es wohl um das Eigentum und nicht um den Besitz. Der Besitzer der Fahrzeugpapiere ist erstmal zu gar nix berechtigt, weil ihm das Auto nicht gehört nur weil er den Fetzen Papier in der Hand hat.