Dies ist meine Frage, bevor ich evtl.ein Gespräch mit meinem Partner ansetzen muß:Mein Partner (wir wohnen nicht zusammen, er hat aber oft mein Auto)hat das Auto wg. einer Delle (die ich nicht unbedingt reparieren lassen wollte) zur Werkstatt gebracht.Die Werkstatt, wendet sich gerade wg. der Rechnung telefonisch an mich. Ich finde er muß zahlen, ist das auch rechtlich so?

Wie die Rechtslage ist, kann ich leider nicht sagen, aber ich würde auch sagen, daß Dein Partner zahlen muß. Er hat ja schießlich den Auftrag gegeben. Das finde ich übrigens schon ungeheuerlich. Wenn Du die Delle drin gelassen hättest, und sie ihn aber stört, dann soll er es auch bezahlen.

Es gibt da ein altes Sprichwort
Wer die Musik bestellt, der muss auch Zahlen

Da ist doch eindeutig dein Partner in der Verantwortung. Wenn ihn die Delle stört und er den Auftrag gibt, muss er doch auch die Kosten tragen; egal, wem das Auto gehört.
Also ohne das ich fundierte rechtliche Kenntnisse habe, würde ich sagen, dass Sie zahlen müssen. Sie haben ihm die Papiere überlassen und er handelte somit in Ihrem Auftrag. Ich würde davon ausgehen, dass Sie ihm die Papiere für den PKW nur geben, wenn er ihn auch wie Sie als Eigentümer gebrauchen darf/kann/soll. Ist meiner Meinung nach zumindest nicht so eindeutig, wie meine beiden Vorredner meinen. Moralisch sicher vollkommen richtig, aber Moral und Recht gehen in unserem Staat ja häufiger weit auseinander...
cargli am 7. März 2007 14:47 Genau so sehe ich das auch, moralisch sollte dein Partner für die Rechnung aufkommen, rein Rechtlich gesehen, dürfte sich das allerdings ganz anders verhalten. (Wobei in einer guten Partnerschaft sollte das eigentlich geklärt sein, bevor überhaupt eine Rechnung ausgestellt wird)
Hunley am 23. April 2007 17:20 Der Vergleich mit dem Eigentümer hinkt aber. Wenn ich mein Auto verleihe mit Fahrzeugschein, ist das nur eine Leihgabe. Er wäre zwar Besitzer, der Eigentümer bin aber immer noch ich. Ansonsten dürfte er ihn ja auch einfach verkaufen wenn er Eigentümer wäre.
"Wer bedellt, der bedahlt" heißt es wohl in verschiedenen Landstrichen der Republik. Und so dürfte es sich in erster Linie auch rechtlich verhalten.
Es handelt sich m.E. um eine Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). Es könnte noch erheblich sein, ob Du Deinem Partner gegenüber vorher klar geäußert hast, dass Du die Delle nicht reparieren lassen willst oder ob er mutmaßen konnte, dass die Reparatur in Deinem Sinne ist. Ob ihm die Papiere überlassen wurden, die eigentlich im Rechtsverhältnis so gut wie keine Bewandtnis haben, ist eher unerheblich.
Rechtlich wie moralisch ist Dein Partner der Werksatt gegenüber in der Pflicht. Es könnte aber sein, dass Du Deinem Partner gegenüber in der Pflicht stehst. Bin mir aber nicht mehr so ganz sicher. Ist schon länger her...
siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrungohneAuftrag

Wer der Werkstatt einen Reparaturauftrag gibt - und vermutlich ja auch unterschreibt(?) - ist deren Vertragspartner und muss deshalb auch zahlen.
Wie ihr das dann im Binnenverhältnis regelt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Hunley am 23. April 2007 17:19 Genau richtig. Wer unterschreibt, bezahlt! Keine Unterschrift - kein Geld.