gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
50 

Ist der Autoinhaber verpflichtet Reperaturen zu zahlen oder der, der das Auto in die Werstatt gebracht hat?

gefragt von Samira am 07.03.2007 um 13:52 Uhr

Dies ist meine Frage, bevor ich evtl.ein Gespräch mit meinem Partner ansetzen muß:Mein Partner (wir wohnen nicht zusammen, er hat aber oft mein Auto)hat das Auto wg. einer Delle (die ich nicht unbedingt reparieren lassen wollte) zur Werkstatt gebracht.Die Werkstatt, wendet sich gerade wg. der Rechnung telefonisch an mich. Ich finde er muß zahlen, ist das auch rechtlich so?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (15952)
Auto (8158)
Rechnung (384)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


Schuggi5599
beantwortet von Schuggi5599 am 7. März 2007 14:00
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie die Rechtslage ist, kann ich leider nicht sagen, aber ich würde auch sagen, daß Dein Partner zahlen muß. Er hat ja schießlich den Auftrag gegeben. Das finde ich übrigens schon ungeheuerlich. Wenn Du die Delle drin gelassen hättest, und sie ihn aber stört, dann soll er es auch bezahlen.


lachnieth
beantwortet von lachnieth am 7. März 2007 14:06
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt da ein altes Sprichwort
Wer die Musik bestellt, der muss auch Zahlen


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 31. Oktober 2007 19:27
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da ist doch eindeutig dein Partner in der Verantwortung. Wenn ihn die Delle stört und er den Auftrag gibt, muss er doch auch die Kosten tragen; egal, wem das Auto gehört.


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 7. März 2007 14:16
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also ohne das ich fundierte rechtliche Kenntnisse habe, würde ich sagen, dass Sie zahlen müssen. Sie haben ihm die Papiere überlassen und er handelte somit in Ihrem Auftrag. Ich würde davon ausgehen, dass Sie ihm die Papiere für den PKW nur geben, wenn er ihn auch wie Sie als Eigentümer gebrauchen darf/kann/soll. Ist meiner Meinung nach zumindest nicht so eindeutig, wie meine beiden Vorredner meinen. Moralisch sicher vollkommen richtig, aber Moral und Recht gehen in unserem Staat ja häufiger weit auseinander...

Kommentar von 9d0a516500ac9c8bcaebb6bf4f855043smallcargli am 7. März 2007 14:47

Genau so sehe ich das auch, moralisch sollte dein Partner für die Rechnung aufkommen, rein Rechtlich gesehen, dürfte sich das allerdings ganz anders verhalten. (Wobei in einer guten Partnerschaft sollte das eigentlich geklärt sein, bevor überhaupt eine Rechnung ausgestellt wird)

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 23. April 2007 17:20

Der Vergleich mit dem Eigentümer hinkt aber. Wenn ich mein Auto verleihe mit Fahrzeugschein, ist das nur eine Leihgabe. Er wäre zwar Besitzer, der Eigentümer bin aber immer noch ich. Ansonsten dürfte er ihn ja auch einfach verkaufen wenn er Eigentümer wäre.


anonym
beantwortet von nucki76 am 7. März 2007 15:04
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

"Wer bedellt, der bedahlt" heißt es wohl in verschiedenen Landstrichen der Republik. Und so dürfte es sich in erster Linie auch rechtlich verhalten.
Es handelt sich m.E. um eine Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). Es könnte noch erheblich sein, ob Du Deinem Partner gegenüber vorher klar geäußert hast, dass Du die Delle nicht reparieren lassen willst oder ob er mutmaßen konnte, dass die Reparatur in Deinem Sinne ist. Ob ihm die Papiere überlassen wurden, die eigentlich im Rechtsverhältnis so gut wie keine Bewandtnis haben, ist eher unerheblich.
Rechtlich wie moralisch ist Dein Partner der Werksatt gegenüber in der Pflicht. Es könnte aber sein, dass Du Deinem Partner gegenüber in der Pflicht stehst. Bin mir aber nicht mehr so ganz sicher. Ist schon länger her...

siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrungohneAuftrag





demosthenes
beantwortet von demosthenes am 7. März 2007 15:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer der Werkstatt einen Reparaturauftrag gibt - und vermutlich ja auch unterschreibt(?) - ist deren Vertragspartner und muss deshalb auch zahlen.

Wie ihr das dann im Binnenverhältnis regelt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 23. April 2007 17:19

Genau richtig. Wer unterschreibt, bezahlt! Keine Unterschrift - kein Geld.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.