Balduin am 03.12.2008 um 23:52 Uhr
Nabend allerseits,
also ich habe heute einen gebrauchten Wagen bei einem freien Händler gekauft.So weit so gut. Nun ist mir aber im Kaufvertrag aufgefallen das dort drinsteht, das der Wagen ohne jegliche Gewährleistung verkauft wird.
Beim Telefonat mit dem Händler, hatte er mir die Gewährleistung die mir ja gesetzlich zusteht für 12 Monate noch hoch und heilig versprochen.
Soll ich das Auto zurückgeben, weil ja im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist, oder den Kerl nochmal freundlich daraufhinweisen das er verpflichtet ist, Gewährleistung zu geben und mir diese auch schriftlich zuzusichern.
Vielen dank im voraus, für hilfreiche Antworten.
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Keine Angst, der Händler hat die Pflicht, ein Jahr Gewährleistung zu geben. Die Gewährleistung kann er nur bei gewerblichen Käufern ausschließen. Also: Ihn entweder zwingen, das wieder aufzunehmen, obwohl du sowieso die Ansprüche hättest (Verbrauchsgüterkauf, BGB). Wenn er sich quer stellt, lass einen Anwalt schreiben, mache alles schriftlich und gib bei Bedarf den Wagen zurück. Viel Glück! Nochwas: Wenn zuvor vereinbart wurde, dass die Gewährleistung drin ist (sowieso) und er es doch im Vertrag verstecken wollte, gilt der Vertrag nicht!
Jein, es kommt ein wenig drauf an. Grundsätzlich gilt eine Gewährleistung für ein Jahr. Aber ausgenommen sind verschiedene Verschleißteile oder wenn der Händler vorher auf einen Mangel hingewiesen hat (bspw. Ausbesserung eines Unfallschadens, etc.). Da musst Du genau in den Kaufvertrag schauen.
Balduin am 4. Dezember 2008 00:01 Laut seiner Aussage ist der Wagen unfallfrei und hat halt die üblichen Gebrauchsspuren. Probefahrt war soweit Okay(bin KFZ Laie)
TÜV und ASU gibt es auch neu.
Aber dieser Satz mit der nicht gegeben Gewährleistung macht mich stutzig.
missberlin am 4. Dezember 2008 00:18 Der Satz ist ungültig, wie streng genommen auch der Kaufvertrag.
Balduin am 4. Dezember 2008 09:21 Danke missberlin für die hilfreiche Antwort, Werde den Wagen am Montag abholen, weil ich es diese Woche nicht mehr schaffe und dann berichten, was er sagt.
Ansonsten habe ich ja das recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Du hast ja den Kaufvertrag unterschrieben. Den liest man sich doch vorher durch!

Der Händler ist an den Kauf,die Gewährleistung gebunden ! Es sei denn, was gerne gemacht wird, er tritt als Vermittler auf und du hast den PKW vom Vor-Besitzer gekauft !
Balduin am 9. Dezember 2008 19:48 So habe den Wagen gestern abgeholt und alles geklärt. Er hat mir natürlich die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr gegeben, ohne wenn und aber.