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Ist der Arbeitsvertrag ok?

gefragt von Telefonpalme am 18.02.2008 um 3:16 Uhr

Hallo,

möchte einen 400€ Job machen. Den Arbeitsvertrag habe ich nun schon zweimal durchgelesen, hätte aber gerne noch eine andere Meinung, da ich mich nicht auskenne.

Ist der Arbeitsvertrag fair, oder sollte ich ihn lieber doch nicht unterzeichnen und mir anderweitig Arbeit suchen?

Danke

http://www.pictureupload.de/pictures/180208031543Arbeitsvertrag1.JPG

http://www.pictureupload.de/pictures/180208031849Arbeitsvertrag2.JPG


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Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 18. Februar 2008 08:02
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§ 6 spiegelt für mich die gesetzlichen Bestimmungen wieder.

Was mir Bauchschmerzen macht, ist der Passus in §2, in dem ausgedrückt wird, dass in den 6,20 pro gearbeitete Stunde auch Feiertage und Urlaub abgegolten sind. Da würde ich noch mal nachhaken.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Februar 2008 08:28

Stimmt, ist mir nicht aufgefallen. Und das mit dem ''Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Vergütung nur für tatsächlich verrichtete Arbeit geleistet wird.'', klingt zwar logisch, aber lässt vermuten, dass man sich um die Zahlung bei Annahmeverzug auch drücken will.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 18. Februar 2008 08:48

Ja, man denke nur mal an den AG, über den im Fernsehen berichtet wurde, der ganz schlaue Tricks hatte, um sich um den Mindestlohn zu drücken:

Der hat den Mitarbeitern einfach 2 Stunden pro Tag (!!!!) abgezogen, weil sie ja eh nicht die ganze Zeit arbeiten würden....

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 18. Februar 2008 09:43

"tatsächlich geleistete Arbeit" findet auch nicht statt bei Urlaub oder Krankheit - und da hat man normalerweise auch bei einem 400€-Job Ansprüche!!!

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 18. Februar 2008 09:54

Deswegen meine Bauchschmerzen bei diesem Passus, anjanni. Für mich ist dieser Passus nicht gesetzeskonform.


elsni
beantwortet von elsni am 18. Februar 2008 08:18
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Ich würde auf eine Klause bestehen dass Reisezeit=Arbeitszeit ist. Sonst wirst Du womöglich von A nach B nach C geschickt und kannst nur die Stunden schreiben die Du an den Standorten gearbeitet hast, und es kommt nix bei rum.


bitmap
beantwortet von bitmap am 18. Februar 2008 03:24
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Das Ding ist nicht lesbar.

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 18. Februar 2008 03:25

doch, wenn du nochmal drauf klickst, nachdem du´s geöffnet hast...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Februar 2008 03:44

Danke! vonderLeitungsteig

Kommentar von Telefonpalme am 18. Februar 2008 03:26

Bitte Link anklicken, dann einmal auf das Bild und ein 2. Mal darauf zum zoomen. So müsste es dann groß genug sein.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Februar 2008 03:33

Du solltest - in deinem eigenen Interesse - die Realnamen abdecken!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Februar 2008 03:40
  • Du bist überall einsetzbar, sogar im Ausland

  • Du bist jederzeit von dem einsetzbar (incl. nachts)

  • dann steht da noch was von Dienstanweisungen, die gelten, aber hier weiß keiner, was da drin steht


aline1507
beantwortet von aline1507 am 18. Februar 2008 03:26
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Bis Paragraph 6 klingt´s Ok. Nr.6 klingt seltsam, aber ich bin da kein Fachmann, mal schauen, was die anderen sagen...




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