Ich bin in der Immobilienbranche tätig und belege nebenbei Kurse zur Weiterbildung. Vor kurzem war ich auf einer Weiterbildung, die nicht von unserem Betrieb gebucht wurde, dennoch aber genau in unser Aufgabengebiet fällt. Da ich die Kosten selbst übernommen habe, würde ich gerne meinen Chef um Übernahme der Kosten bitten. Gibt es eine rechtliche Regelung diesbezüglich? Sind Betriebe verpflichtet, die Kosten der Weiterbildungen zu übernehmen?

Nein ist er nicht. Aber du kannst dir von der IHK einen Bildungsscheck ausstellen lassen, informier dich mal auf der Homepage. Die übernehmen die Hälfte der Kosten

Nein, diese Verpflichtung besteht für Betriebe nicht. Nur die Pflicht der Freistellung (5 Tage im Jahr) zu so genanntem Bildungsurlaub). Betriebe zahlen in der Regel nur dann, wenn sie es anordnen bzw. vorher die Zustimmung erteilt und die Bereitschaft zur Übernahme der Kosten signalisiert haben.
Du kannst die Gebühr von der Steuer absetzen.
Soweit ich weiß nur wenn dein Arbeitgeber will das du das machst. Da du das freiwillig gemacht hast, kannste ihm wohl höchstens vorschlagen, halb halb zu machen, weil es ja auch in seinem interesse wäre wenn du dich weiterbildest.
nein, nur wenn dein chef schickt. mach sie doch bei der steuererklärung geltend

kann ich mir nicht vorstellen, zumal du auf eigene Faust zu diers Fortbildung gegangen bist und dein Chef sie nicht "gebucht" hat

Nein. Für Weiterbildungskurse gilt generell: Der Arbeitgeber muss die Kosten nur übernehmen, wenn er den Kursbesuch selber angeordnet hat.
Man muss dabei zwei Fälle unterscheiden:
Fällt der Kurs in Ihre Arbeitszeit, erhalten Sie denselben Lohn, wie wenn Sie im Betrieb gearbeitet hätten. Besuchen Sie den Kurs ganz oder teilweise in Ihrer Freizeit, gilt diese Zeitspanne als Überstunden. Enthält Ihr Arbeitsvertrag keine Überstundenregelung, haben Sie für die geleisteten Überstunden Anspruch auf Lohn samt Zuschlag von 25 Prozent.
Tipp: Damit Sie keinen Lohnausfall erleiden, sollten Sie in einem solchen Fall Ihrem Arbeitgeber vorschlagen, den verlorenen Arbeitstag nachzuholen.
Häufig schliessen Arbeitgeber, die in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter investieren, mit den Betroffenen eine Vereinbarung: Der Mitarbeiter verpflichtet sich, nach dem Kurs noch eine bestimmte Zeit in der Firma zu bleiben; wenn er dies nicht tut, muss er die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise zurückzahlen.
Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig. Aber aufgepasst: Besteht die Weiterbildung nur aus der üblichen Einarbeitung in die zugewiesene Arbeit, muss der Mitarbeiter die Kosten nicht zurückzahlen. Hat der Arbeitgeber von sich aus gekündigt, ohne dass der Mitarbeiter dafür einen Anlass gegeben hat, entfällt diese Rückerstattungspflicht ebenfalls

Pack ihn bei der Ehre. Andere Betriebe werben für sich damit, daß sie ihre Mitarbeiter fortlaufend schulen u. weiterbilden, zumal daß in dieser Branche anders gar nicht geht. Ist mittlerweile auch ein Auswahlkriterium der Kunden.
Mein Verwalter hält sogar für mich, besser gesagt für seine Kunden, regelmäßig Seminare mit hochkarätigen Referenten ab.
Wär ich Chef, wär mir das mehr als peinlich, wenn meine Kunden besser bescheid wüßten als meine Angestellten.
Viel Glück...

Er ist nicht verpflichtet und es ist auch nicht ratsam, nach dem Kursbesuch die Kostenübernahme einzufordern. Auch die IHK wird die ansonsten sinnvolle Praxis des Bildungsscheck aus dem gleichen Grund verweigern.
Wenn ich eine Weiterbildung nutzen will und andere - die daran partizipieren - beteiligen möchte, sollte ich vorher mit den reden, die Informationen über Kosten und Inhalt des Kurse besprechen und gut argumentieren, weshalb sich dass für die Firma lohnt.
Bitte beachte auch: Firmen sind berechtigt, diese Weiterbildungskosten an eine Beschäftigungsdauer zu knüpfen.
nein, betriebe können weiterbildungen fördern. müssen es aber nicht.