Lyna87 am 05.08.2008 um 11:01 Uhr
darüber.
Bin im Ausbildungsverhältnis und will kündigen.

Warum? Man sollte seine Ausbildung nicht mir nichts dir nichts abbrechen. Oder hast du ne neue Stelle?

Solltest Du am neuen Wohnort noch keinen Arbeitsplatz haben, bekommst Du keine Sperre durch das Arbeitsamt, wenn Du einen vernünftigen Grund für die Kündigung angibst:
Lyna87 am 5. August 2008 11:09 na is das nu ein wichtiger oder nicht?
deine antwort klingt irgendwie zweideutig, soorryyyyyyyy
critter am 5. August 2008 11:16 Nein, ist nicht zweideutig und war auch nicht so gemeint.
Lyna87 am 5. August 2008 11:26 ich habe das immer noch nicht wirklich geschnallt, bitte werde konkreter
critter am 5. August 2008 14:49 Du willst Deine Ausbildung bei der jetzigen Firma abbrechen, weil Du umziehen möchtest. Sollte dieser Umzug wirklich glaubhaft für das Amt sein, wirst Du nicht 3 Monate gesperrt (gilt nur, falls Du noch keine neue Ausbildungsstätte oder Arbeitsstelle am neuen Wohnort hast). Wenn Du allerdings nur einfach mal so umziehen möchtest, bekommst Du eine Sperre.

Nein, denn Du bist ja nicht gezwungen einen Umzug zu machen. Ist der Umzug allerdings gesundheitlich veranlasst (Du must z.B. aus Tschernobyl wegziehen), dann schon. Allerdings sollte sich Dein Ausbildungsbetrieb auf eine Aufhebungsvereinbarung einlassen, den ein unwilliger Auszubildender ist kein echter Spaß für ein Unternehmen.
Anerderseits ist es schon eigenartig einen Ausbildungsplatz schmeißen zu wollen, wenn man einen hat.
Lyna87 am 5. August 2008 11:14 dies ist nichts eingenartiges, wenn man russisch stammige family hat und eltern werden vom Landratsamt so zusagen gezwungen im Westen zu arbeiten, ich kann sie auch schlecht allein lassen, da sie schon bei den formulitäten wie antrag stellen, mietvertrag vereinbaren schlecht allein lassen, da sie kaum deutsch sprechen
oohpss am 5. August 2008 11:49 Na ja, ich hoffe das ist nicht Normal, also schon etwas eigenartig - aber auch gut begründet. Und deshalb würde ich einfach mal mit dem Ausbildungsbetrieb sprechen und fragen wie die dazu stehen.
es gibt schon plätze, wobei ich mich nur noch sselber entscheiden müsste wohin genau
Hast du denn Zusagen?? Vorher würde ich gar nichts machen. Und du kannst nur außerordentlich kündigen, wenn du noch nicht volljährig bist und deine Eltern den Wohnort wechseln und nicht nur, weil du denkst daß du lieber woanders wohnen möchtest. Dann gilt fristgerecht. Das wiederum macht keinen guten Eindruck in deinem Lebenslauf
''Und du kannst nur außerordentlich kündigen, wenn du noch nicht volljährig bist und deine Eltern den Wohnort wechseln und nicht nur, weil du denkst daß du lieber woanders wohnen möchtest.''
Nach dem, was Lyna so dazu schreibt, würd ichs schon als wichtigen Grund ansehen. http://kuerzer.de/cNQC4TnV2
Allerdings wäre ein Anschlussausbildungsverhältnis am neuen Ort einer Arbeitslosigkeit vorzuziehen. Insofern sollte man erst mal das klären.