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Ist dem Bruder in seiner Firma im Urlaub zu helfen eine arbeitsvertragswidrige Beschäftigung?

gefragt von JoMa3333 am 17.09.2009 um 20:49 Uhr

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich keine anderweitige Beschäftigung ausüben darf.

Mein Bruder hat aber ein kleines Handelsunternehmen, wo ich während meines 4-wöchigen Urlaubs Kunden von ihm zwecks Vorstellung eines neuen Produktes mit privatem Pkw besuchen möchte.

Ist das erlaubt oder nicht?


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cheezy
beantwortet von cheezy am 17. September 2009 20:51
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Der Urlaub ist gesetzlich zum Erholen da und nicht zum Ausüben anderer Tätigkeiten. Es ist also nicht erlaubt.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 17. September 2009 20:51
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Wenn Du das unentgeltlich machst könnte Dir eigentlich keiner einen Strick daraus drehen.


Sahaki
beantwortet von Sahaki am 17. September 2009 20:51
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Eigentlich darfst Du in deinem Urlaub machen was Du willst. Es sei denn es gibt einen konflikt mit deiner Firma in der Du angestellt bist


treulose
beantwortet von treulose am 17. September 2009 20:52
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Der Urlaub dient "zur Wiederherstellung der Arbeitskraft" und daher darfst du während deines Urlaubs ohne den Arbeitgeber zu informieren bzw. sein Einverständnis einzuholen das nicht machen


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 17. September 2009 20:51
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Ob erlaubt oder nicht, ich würde ihm helfen

Kommentar von cubanita am 17. September 2009 20:54

ja, aber ohne anmeldung (ergo ohne vergütung)

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 17. September 2009 20:56

Klar ohne Anmeldung, doch Kohle würde ich mir vom Bruder schon geben lassen sofern er genügend hat


anonym
beantwortet von Nenek am 17. September 2009 20:51
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Wenn da nicht nach Beschäftigungen mit und ohne Vergütungen unterschieden wird, ja.


anonym
beantwortet von cubanita am 17. September 2009 20:52
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Nicht, wenn du dafür nicht bezahlt wirst.

anonsten geht das nicht. es steht nunmal im vertrag, den hast du auch unterzeichnet. der urlaub gilt somit als "reine erholungszeit" und rein ttheoretisch dürftest du da also nicht arbeiten.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 17. September 2009 20:52
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K E I N E

anderweitige Beschäftigung ....

Du kannst lesen?

Dann Wiki - Beschäftigung.... holla...

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 17. September 2009 20:57

Theoretisch dürftest nicht mal was anstrengendes im Urlaub unternehmen, wenn du die Regeln 100%ig einhälst

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 17. September 2009 21:05

in jedem Chinaimbiss helfen 100 Angestellte unentgeltlich dem "Verwandten"...ooooooochhhhhh...bis zur Kontrolle geht dass...

Aber beim Reisegewerbe - jo - da "kontrollieren" die Mitbewerber auch mit - jeder "Kunde" eine mögliche Tretmiene..... viel Glück!!


bitmap
beantwortet von bitmap am 17. September 2009 20:54
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''Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.''

http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49774.htm

Wenn du mit deiner Tätigkeit beim Bruder deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst, kann das zu Problemen führen (egal ob entgeltliche oider unentgeltliche Tätigkeit).


hilti
beantwortet von hilti am 17. September 2009 20:59
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Natürlich kannst Du in Deinem Urlaub machen, was Du willst und dem Bruder zu helfen, ist ja wohl Ehrensache (unentgeltlich natürlich ;-))

Was in Deinem Vertrag steht, bedeutet, dass Du neben Deiner Arbeitszeit keine weitere Beschäftigung annehmen darfst, wie z.B. abends kellnern, Türsteher, DJ, Regale auffüllen, Putzen gehen; eben Arbeiten, die Deinen eigentlichen Job beeinträchtigen könnten, weil Du zB. nicht ausgeschlafen, übermüdet, überanstrengt etc, bist.

ABER: im Urlaub darfst Du Deine Freizeit gestalten, wie Du willst.


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