In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich keine anderweitige Beschäftigung ausüben darf.
Mein Bruder hat aber ein kleines Handelsunternehmen, wo ich während meines 4-wöchigen Urlaubs Kunden von ihm zwecks Vorstellung eines neuen Produktes mit privatem Pkw besuchen möchte.
Ist das erlaubt oder nicht?

Der Urlaub ist gesetzlich zum Erholen da und nicht zum Ausüben anderer Tätigkeiten. Es ist also nicht erlaubt.

Wenn Du das unentgeltlich machst könnte Dir eigentlich keiner einen Strick daraus drehen.

Eigentlich darfst Du in deinem Urlaub machen was Du willst. Es sei denn es gibt einen konflikt mit deiner Firma in der Du angestellt bist

Der Urlaub dient "zur Wiederherstellung der Arbeitskraft" und daher darfst du während deines Urlaubs ohne den Arbeitgeber zu informieren bzw. sein Einverständnis einzuholen das nicht machen

Ob erlaubt oder nicht, ich würde ihm helfen
ja, aber ohne anmeldung (ergo ohne vergütung)
albundysohn am 17. September 2009 20:56 Klar ohne Anmeldung, doch Kohle würde ich mir vom Bruder schon geben lassen sofern er genügend hat
Wenn da nicht nach Beschäftigungen mit und ohne Vergütungen unterschieden wird, ja.
Nicht, wenn du dafür nicht bezahlt wirst.
anonsten geht das nicht. es steht nunmal im vertrag, den hast du auch unterzeichnet. der urlaub gilt somit als "reine erholungszeit" und rein ttheoretisch dürftest du da also nicht arbeiten.
K E I N E
anderweitige Beschäftigung ....
Du kannst lesen?
Dann Wiki - Beschäftigung.... holla...
albundysohn am 17. September 2009 20:57 Theoretisch dürftest nicht mal was anstrengendes im Urlaub unternehmen, wenn du die Regeln 100%ig einhälst
in jedem Chinaimbiss helfen 100 Angestellte unentgeltlich dem "Verwandten"...ooooooochhhhhh...bis zur Kontrolle geht dass...
Aber beim Reisegewerbe - jo - da "kontrollieren" die Mitbewerber auch mit - jeder "Kunde" eine mögliche Tretmiene..... viel Glück!!

''Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.''
http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49774.htm
Wenn du mit deiner Tätigkeit beim Bruder deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst, kann das zu Problemen führen (egal ob entgeltliche oider unentgeltliche Tätigkeit).

Natürlich kannst Du in Deinem Urlaub machen, was Du willst und dem Bruder zu helfen, ist ja wohl Ehrensache (unentgeltlich natürlich ;-))
Was in Deinem Vertrag steht, bedeutet, dass Du neben Deiner Arbeitszeit keine weitere Beschäftigung annehmen darfst, wie z.B. abends kellnern, Türsteher, DJ, Regale auffüllen, Putzen gehen; eben Arbeiten, die Deinen eigentlichen Job beeinträchtigen könnten, weil Du zB. nicht ausgeschlafen, übermüdet, überanstrengt etc, bist.
ABER: im Urlaub darfst Du Deine Freizeit gestalten, wie Du willst.