Hallo, eine bekannte von mir hat sich wegen einer schwerwiegenden persönlichen Sache mit Ihrem Mann zerstritten. Da sie vor kurzem erst zusammen ein Haus gekauft haben, leben sie jetzt im selben Haus in 2 separaten Wohnungen.Meine Bekannte nennen wir Sie Jessy ist fest gewillt die Scheidung nach dem Trennungsjahr ein zu reichen. Ihr Mann hingegen nennen wir Ihn John, hat diese Absicht nicht und versucht Sie wieder von seiner Glaubwürdigkeit zu überzeugen, aber so wie mir Jessy gesagt hat waere das dann bei einem bestimmten Problem schon das 3. Mal mit zweimaliger Ermahnung Ihrerseits. Nun gehen aber beide am WE noch gemeinsam miteinander aus. Ist das Trennungsjahr dann auch vollzogen? Danke

Ich meine, juristisch gesehen, nein. Das wäre eine Unterbrechung des Trennungsjahres. Die Rechtsprechung schreibt ganz klar eine Trennung von Tisch und Bett vor. Jeder hat sich nur um sich selbst zu kümmern, gemeinsames Ausgehen kann theoretisch schon wieder als Versöhnung ausgelegt werden. Aber wo kein Kläger ist, ist natürlich auch kein Richter.

Ein Versöhnungsversuch führt nicht dazu, daß das Trennungsjahr unterbrochen wird, aber wenn der Ehemann (evtl. der Wahrheit zuwider) vorträgt, daß ein gemeinsames Eheleben noch stattfindet, wird das unter diesen Umständen schwer zu widerlegen sein. Eine Trennung von Tisch und Bett im selben Haus funktioniert in der Praxis nur, wenn beide die Scheidung wollen.
Raimund1 am 21. September 2007 21:40 das sehe ich auch so. Vor allem die Absicht ist von aussen wirklich nur schwer zu erkennen. Wenn ich mich wirklich trennen will, dann jetzt,gleich und sofort. Möglicherweise essen sie auch noch zusammen im Haus? Wo bitte ist da die Trennungsabsicht?

Wenn sie wohnlich mit eigenem Hausstand getrennt leben, ist das ok. Gemeinsames Ausgehen heisst nur, dass man nicht in Streit auseinander ist.

Trennungsjahr meint theoretisch "Trennung von Bett und Tisch". Wenn die Parteien sogar in getrennten Wohnungen leben, dann ist dem genüge getan. Aber wenn beide gemeinsam ausgehen, dann ist die Trennung für Dritte nicht augenscheinlich nachvollziehbar, also für die Fristenanrechnung schädlich - Zumindest wenn einer mit der Scheidung mit hilfe eines geschickten Anwalts nicht einverstanden sein sollte. Daher: Lieber nicht zusammen ausgehen und die Trennungserklärung amtlich machen!
Bin ich verkehrt? Meiner Meinung nach hat die Frau bzw. Mann ja noch garkeine Scheidung beim Anwalt eingereicht, somit hat ja das Trennungsjahr noch garnicht begonnen? Noch dazu wo der Mann die Scheidung garnicht will, könnte ja jeder behaupten er lebe schon ein Jahr getrennt.
WolfRichter am 21. September 2007 23:08 Vollkommen verkehrt.
1) Man reicht keine Scheidung beim Anwalt ein. (Es ist natürlich sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren, zumal man später im Verfahren einen braucht.)
2) Das Trennungsjahr beginnt, wenn die Parteien getrennt leben; d.h. die Trennung nach außen erkennbar wird. (Was im konkreten Fall allerdings problematisch ist.)
3) Ob der Mann die Scheidung will oder nicht, ist dann unerheblich, wenn beide tatsächlich unmißverständlich getrennt leben. (Z.B. Die Frau zieht aus und lebt ein Jahr woanders.)

Hallo,Mehr findest du auf diese seite www.ratgeber-recht24.de/einvernehmliche_scheidung/trennungsjahr.html Ich hoffe es hilft dir weiter.Mein noch Ehemann schafft es die Scheidung jetzt schon über 2 Jahre zu verzögeren,trotz getrente Wohnungen in verschiedene Orten.
Also ich würde mal sagen ja,da Sie ja getrennt leben.Ich weiß nicht genau aber muß man da nicht einen Anwalt hinzuziehen?

entweder man ttennt sich und geht seinen eigenen weg oder man ist 100% zusammen,aber so.mal so mal so da vergeht die zeit für nix...meine meinung,,
Wo kein Richter da kein Kläger, wie gesagt John will ja keine Trennung und könnte ja somit nach Angabe wir waren aus alles noch weiter hinaus ziehen. Richtig?
Richtig. Für ihn wäre das ein sehr gutes Argument, die Scheidung zumindest weiter nach hinten zu verzögern. Und für seinen Anwalt wäre das ein gefundenes Fressen. Dagegen hätte die Jessie nicht die geringste Chance.
wenn er die scheidung rauszögert ist er in meinen augen ein naja unwissender,da der trennungsunterhalt IMMER höher liegt als der nach der scheidung beantragte Ehagattenunterhalt!