gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
43 

Ist das Zahlen eines Bußgelds eine Schuldanerkennung vor Gericht?

gefragt von Prodekan am 03.08.2007 um 23:03 Uhr

Ich habe mal gehört, dass wenn man einen Unfall oder ähnliches hatte und ein Bußgeld zahlen muss und dies auch am Tatort gleich tut, man automatisch eine Schuldanerkennung gibt. Ist das richtig? Sollte man also lieber immer auf das Zahlen des Bußgelds am Tartort verzichten?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (15952)
Polizei (461)
Unfall (453)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 3. August 2007 23:12
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bei einem unfall wird kein bußgeld an ort und stelle kassiert.

aber ein schuldeingeständnis niemals gleich abgeben, selbst wenn alles offensichtlich ist.

bei einem verkehrsvergen eher ein bußgeld sofort kassiert wird.

da würde ich immer sagen, dass ich kein geld einstecken habe und um überweisungsmöglichkeit bitten.

man hat ja immer noch die möglichkeit der anhörung.


selcan
beantwortet von selcan am 3. August 2007 23:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

meinst du jetzt ohne das die Polizeit etwas von dem Unfall mitbekommt ?? Absprache ?


anonym
beantwortet von mandyhunn am 3. August 2007 23:10
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja! ich würde für nichts zahlen wenn ich der meinung bin nichts falsch gemacht zu haben. wenn du bezahlst gibt du zu das war mein fehler ich stehe dafür gerade. oder bezahlst du eine rechnung die an dich gestellt ist du aber nichts bestellt aber gekauft hast.


selcan
beantwortet von selcan am 3. August 2007 23:14
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wäre aber cool. dann würde der Prozentsatz der Versicherung nicht steigen :)


DogtrainerK9
beantwortet von DogtrainerK9 am 4. August 2007 15:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt vier Möglichkeiten eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden:

  1. mündliche Verwarnung
  2. schriftliche Verwarnung
  3. schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld (bis 30,- Euro) und
  4. Bußgeld (ab 35,- Euro und Punkte beim KBA im Verkehrsbereich)

Vor Ort darf die Polizei nur Verwranungen aussprechen und evtl. auch abkassieren. Wer zahlt legt also keinen Widerspruch dagegen ein und verzichtet i.d.R. auf eine schriftliche Anhörung. Der Fall wäre damit abgeschlossen. Und es kommt zu keiner Verhandlung.

Geldbußen dürfen nur die Ordnungsbehörden (Bußgeldstellen der Kreise) und Gerichte aussprechen. Zuvor muss dem Betroffenen die Möglichkeit des rechtlichen Gehör(schriftliche Anhörung) oder Vernehmung gegeben werden.

Es wird auch nur bei einem Unfall verwarnt, wer aus Sicht der Polizei der Verursacher ist. Die Schuldfrage wird von der Polizei nicht geklärt. Wer aber sein Verwarnungsgeld zahlt erkennt an, dass er die Tat verursacht hat.

Aber mal ein kleiner Tipp: Wer am Unfallort überhaupt irgendetwas sagt hat es später schwer sein Recht durchzusetzen oder seine Tat durch einen Rechtsanwalt abzumildern. Also: Immer Mund halten! Egal ob Verursacher oder Opfer.





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    blödes überholungsmanöver (polizei)

    kann die polizei das... (wenn sie denn möchte)?

    polizei verklagen



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.