Nusss am 10.05.2008 um 13:16 Uhr
Ich war gestern in einem Laden, der sehr günstige Preise hatte. Dort entdeckte ich auch eine Bierdose für 19 Cent, die seit 3 Monaten abgelaufen war. Es muss ja nicht gleich heißen, dass man es nciht mehr trinken kann, aber darf sowas überhaupt verkauft werden? Und ist das Gesetz bei Fleischwaren ein anderes, wegen bakterieller Gefahren oder sonstiges?
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egal welche lebensmittel dies sind, alles über datum darf nicht verkauft werden!
Verkauf vor/nach MHD richtet sich nach dem LMKV.
Allgemein gilt:
"Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf Joghurt, Käse oder Konfitüre abgelaufen ist, müssen sie noch lange nicht in den Mülleimer wandern. Sie dürfen sogar noch verkauft werden, ohne dass im Regal besonders darauf hinzuweisen ist. Das MHD bedeutet: Das Produkt ist mindestens bis dahin haltbar. Aber auch nach Ablauf der Mindesthaltbarkeitsfrist sollte es noch in Ordnung sein, wenn auch mit Einschränkungen. Bis zum letzten Tag des MHD dürfen sich aber beispielsweise Geruch, Geschmack, Aussehen und Konsistenz nicht wesentlich verschlechtern – die richtige Lagerung vorausgesetzt. Etwas anderes ist es, wenn ein besonders leicht verderbliches Lebensmittel wie Fisch oder Fleisch ein Verzehrsdatum trägt. Das darf nach diesem Datum nicht mehr verkauft werden, denn es könnte verdorben und damit gesundheitsgefährdend sein."

In diesem Fall hätten die Bierdosen mit einem deutlichen Hinweisschild gekennzeichnet sein müssen
reduzierter Preis wegen
Überschreitung desd MHD
Wenn dies nicht der Fall war, solltest Du die verantwortliche Person in dem Markt ansprechen und die Angelegenheit hinterfragen.
Nusss am 10. Mai 2008 13:24 Ich kann mich nicht daran erinnern, dass auf die abgelaufene Ware hingewiesen wurde. Ich werde es das nächste Mal überprüfen und ggfs zur Tat schreiten.
Hast Du den Verkäufer daraufhin angesprochen? Oder hast du gedacht -ach egal der macht das schon?!
Nusss am 10. Mai 2008 13:22 Ich hab ihn nicht angesprochen, typisch feige Deutschen. ich dachte mir aber eigentlich, dass es legal sein müsste, da viele Produkte abgelaufen waren. Du kannst dir den Laden in Größe eines Edekas oder Aldi vorstellen, es gab dort alles Mögliche....
Es muss deklariert sein Wahre Abgelaufen aber noch in Ordnung muss aber sicher noch in Ordnung sein

das ist eindeutig verboten. was die händler machen können, das ist, kurz vor dem verfalldatum den preis heruntersetzen. aber das verfalldatum darf in keinem fall überschritten werden, nicht einmal zum verschenken an die "tafel".
Als Lebensmittelfachverkäuferin kann ich dem nur voll un ganz zustimmen-DH
Jetzt wird es aber bis hin zur Unmöglichkeit schwierig, die Rechtsgrundlage für deine Ansicht nachzuweisen. ;-)
Ich kann nur bestätigen was ich währen meiner Ausbildung gelernt habe. ;-)
Dann haben sie dir den Unterschied zwischen MHD und Verzehrsdatum nicht zutreffend beigebracht. Maßgeblich ist das LMKV.
Aber im Zweifel ist wegschmeißen immer besser als auch nur der Anflug einer Lebensmittelvergiftung.
Mein Kommentar bezog sich allerdings auf die Antwort von dnvn.
http://www.vzb.de/UNIQ121041928625312/link20144A Muß meine Antwort berichtigen. Sorry, in elf Jahren ändert sich eben manches
Dem ist nichts hinzuzufügen