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Ist das Unfallflucht?

Frage von Maximus40 Maximus40

Ein PKW-Fahrer fährt auf einen Parkplatz, steigt aus und beschädigt mit der Fahrertür das neben ihm stehende Fahrzeug.

Er kümmert sich nicht um den Schaden, sondern entfernt sich.

Ist das auch Unfallflucht oder Sachbeschädigung? Ein Unfall im klassischen Sinne ist doch nicht geschehen, oder doch?

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Antworten (21)

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    Antwort von Ochsensepp33 Ochsensepp33

    is unfallflucht

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    Antwort von Lursa Lursa

    Natürlich ist das Unfallflucht.

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    Antwort von Pestopappa Pestopappa

    Ja. Definitiv !

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    Antwort von spiriva spiriva

    Sich entfernen vom Unfallort wird teuer! Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, bei bedeutendem Schaden (ca. 1000€ Entzug der Fahrerlaubnis; bei ca. 500€ Fahrverbot), 7 Punkte Flensburg, Regreßpflicht seitens der Versicherung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht!

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    Antwort von swchen swchen

    ja natürlich

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    Antwort von rabutz1991 rabutz1991

    ja ist es!

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    Antwort von honigbrot honigbrot

    Unfallflucht, klare Sache. Da gibts aber irgend so eine Regelung, innerhalb einer Stunde muss man sich am Unfallort einfinden. Oder so ähnlich, schlag mich, wie lang genau die Frist ist- da müsste ich lügen. Aber einen kleinen Spielraum gibts.

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    Antwort von rawi47 rawi47

    Unfallflucht nennt man rechlich unerlaubtes entfernen, also ganz klar unfallflucht

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    Antwort von Zauberhexe5 Zauberhexe5

    ist es auf jeden Fall

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    Antwort von tonks tonks

    Wen es einen Schaden (z.B. Kratzer oder Delle) gegeben hat, ja.

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    Antwort von Ally32 Ally32

    Natürlich ist das Unfallflucht

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    Antwort von amateur1 amateur1

    Ganz klar Unfallfahrerflucht.

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    Antwort von Qetan Qetan

    natürlich.

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    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Auch das kann als Unfallflucht angesehen werden.

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    Antwort von albundysohn albundysohn

    Denke schon, daß es Unfallflucht ist

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    Antwort von luetzelmatt luetzelmatt

    ja

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    Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Eine Sachbeschädigung im Sinne des StGB liegt nicht automatisch vor, wenn eine Sache beschädigt wird, dies muss vorsätzlich passieren! Dieser notwendige Vorsatz wäre hier kaum nachzuweisen. Das Anstoßen der Tür passiert ja in der Regel ausversehen/fahrlässig und nicht absichtlich.

    §142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) trifft hier zu! Die fahrlässige Beschädigung des anderen Fahrzeugs auf dem Parkplatz ist ein Unfall im Sinne des Gesetzes. Man muss solange warten bis der/die FahrerIn des beschädigten Fahrzeugs eintrifft. Kommt niemand, darf der Unfallort erst nach einer "angemessenen Wartezeit" verlassen werden. Dann ist aber unbedingt die Polizei zu informieren! Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht i.d.R. nicht!

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    Antwort von TeandeM TeandeM

    die frage die dazu mit beantwortet werden muss ist aber hat es der pkw-fahrer mitbekommt ob seine tür einen schaden verursacht haben könnte?

    wenn ja - unfallflucht. bei nein wird es dann schwerer zu beantworten sein.

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    Antwort von Rolfe Rolfe

    Es ist Unfallflucht, weil es ein verkehrstypisches Geschehen war. Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinn entfällt, weil es ja keine Absicht war und der Tatbestand der Sachbeschädigung Vorsatz voraussetzt.

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    Antwort von angie760 angie760

    Ja,auf jeden Fall.Er hätte erst 15-20Min.warten müssen,wenn dann niemand erscheint,Zettel am Auto mit seiner Adresse oder es sofort der Polizei melden müssen.

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    Antwort von Katygirl Katygirl

    Würde sagen das dass eher sachbeschädigung ist, ist dennoch strafbar, wenn derjenige flüchtet, ohne irgendwas dagelassen zu haben, Nummer name etc.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Eine Sachbeschädigung im Sinne des StGB liegt nicht automatisch vor, wenn eine Sache beschädigt wird, dies muss vorsätzlich passieren! Dieser notwendige Vorsatz wäre hier kaum nachzuweisen. Das Anstoßen der Tür passiert ja in der Regel ausversehen/fahrlässig und nicht absichtlich.

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